Die BDK-Jugend - Garant für die Zukunft -
Unserer Jugend gehört die Zukunft und gesellschaftliche Gruppierungen ohne Jugend haben keine Zukunft. Vereinen bei intensiver Jugendarbeit zu helfen und durch Information,Schulung und Übung geeignete Mitarbeiter heranzubilden, ist die Aufgabe der BDK-Jugend im Bund Deutscher Karneval e.V.

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  • Die Jugendleitercard = Juleica
  • Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter-Card (JuLeiCa)
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  • Jugendfreiwilligendienste
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    Ursula von der Leyen: "Flexible Kombinationsmöglichkeiten machen Freiwilligendienste noch attraktiver"
    Bundestag beschloss Neuregelung der Jugendfreiwilligendienste
    Die Möglichkeiten, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) abzuleisten werden erweitert. Der Bundestag hat das Jugendfreiwillligendienstegesetz beschlossen. Es bildet das neue Dach, unter dem Jugendliche künftig FSJ und FÖJ besser miteinander kombinieren können. Das Gesetz macht den Freiwilligendienst zeitlich flexibler und damit auch attraktiver für junge Frauen und Männer, die sich zum Wohle der Gemeinschaft engagieren wollen.
    "Durch die neuen Kombinationsmöglichkeiten werden Freiwilligendienste noch interessanter", begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die Neuregelung. "Wir wissen, dass sich viel mehr junge Menschen freiwillig engagieren würden, wenn die Dienste weniger starr und nicht in einem Block über mindestens ein Jahr angelegt wären. Hier setzen wir an: Die Neuregelung ermöglicht es Jugendlichen künftig, die freie Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium und einem FSJ / FÖJ besser abzustimmen. Damit wird es viel leichter, einen Freiwilligendienst zu leisten und sich zivilgesellschaftlich zu engagieren", so die Bundesministerin weiter.
    Die wichtigsten Änderungen sind:
    · FSJ- bzw. FÖJ-Träger können den Freiwilligendienst im Inland (Mindestdauer sechs Monate) in 3-Monats-Blöcken anbieten.
    · Mehrere sechsmonatige Freiwilligendienste können bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten miteinander kombiniert werden.
    · In- und Auslandsdienst können kombiniert werden.
    · In Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
    Mit der Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, reagiert die Bundesregierung auf die steigende Nachfrage nach FSJ und FÖJ. Wurden 1993 noch 7.100 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr aus Bundesmitteln mitfinanziert, so sind es derzeit rund 18.600 Plätze für reguläre Freiwillige sowie ca. 5.700 Plätze für Zivildienstpflichtige in den Freiwilligendiensten FSJ und FÖJ - insgesamt also rund 24.300 Plätze.


     


    Newsletter-Jugendausschuss
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    Die Ausgaben 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 finden Sie als PDF-Datei unter der Rubrik Downloads dieser BDK-Seiten

     


    Jugendschutz: Wir halten uns daran !
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    Mit der Aktion "Jugendschutz: Wir halten uns daran!" weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und verschiedenen Wirtschaftsverbänden auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hin und macht die Öffentlichkeit auf die Belange des Jugendschutzes aufmerksam. Die Kampagne richtet sich gezielt an Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und den Einzelhandel, aber auch in Sportheimen und bei Vereinsfesten ist das Jugendschutzgesetz einzuhalten.
    Die Verantwortlichen werden durch Plakate, Aufkleber und Broschüren aufgefordert, sich bei Jugendlichen über das Alter zu vergewissern, im Zweifel einen Altersnachweis zu verlangen und so das Jugendschutzgesetz und damit den Kinder- und Jugendschutz aktiv und effektiv umzusetzen.
    Sie können jeweils einzeln oder als Set (Inhalt: 2 Plakate, 10 Flyer, 2 x 2 Aufkleber) kostenlos bei der Broschürenstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellt werden unter:
    Telefon: 0180/532 93 29
    E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
    Plakate und Flyer in deutscher und türkischer Sprache hier als Download (PDF-Dateien) zur Verfügung.



    Die Jugendleitercard = Juleica
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    Die Juleica, als bundesweit einheitliche Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter, wurde aus drei wichtigen Beweggründen eingeführt:
    · Sie ist ein amtliches Ausweisdokument, das ihre Besitzerin/ ihren Besitzer als Jugendleiterin/Jugendleiter ausweist.
    · Sie soll durch die Verpflichtung zum Besuch von Weiterbildungsseminaren zur Qualifizierung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern beitragen.
    · Sie soll ehrenamtlich-freiwilliges Engagement stärken wie auch zur Anerkennung dieses Engagements beitragen indem sie zur Inanspruchnahme von an die Juleica geknüpften Vergünstigungen berechtigt



    Erwerb der bundesweit gültigen Jugendleiter-Card (JuLeiCa)
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    Im BDK – „Handbuch der Vereinsführung“ sind unter Abschnitt 5, Unterabschnitt 51 auf den Seiten 103 bis 105 alle erforderlichen Informationen ersichtlich.
    Die Zuständigkeit für die Antragstellung regelt sich nach Landesrecht. In aller Regel sind die Stadt- bzw. Kreisjugendämter zuständig. In einigen Bundesländern ist die Zuständigkeit auf die Jugendringe delegiert. Nähere Auskünfte erteilen in jedem Fall die Jugendämter.

     


    Erlangung der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (KJHG)
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    Infos über die Erlangung der Anerkennung von Landes- und Regionalverbänden, sowie deren Mitgliedsorganisationen als Träger der freien
    Jugendhilfe gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

    Im BDK – „Handbuch der Vereinsführung“ sind unter Abschnitt 5 auf den
    Seiten 76 bis 100 (Unterabschnitt 51) sowie auf den Seiten 29 bis 31 (Unterabschnitt 53)alle für das Anerkennungsverfahren erforderlichen
    Unterlagen und Informationen abgedruckt.
    Das BDK–Handbuch ist im Besitz eines jeden Landes-und Regionalverbandes sowie im Besitz aller angeschlossenen Mitgliedsorganisationen.