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Der Tanztunierausschuss - Mittler zwischen Karneval und Sport - |
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Neben all seiner Arbeit um den karnevalistischen Tanzsport mit offizieller Anerkennung dieser Disziplin durch den Deutschen Sportbund hat der TTA dafür zu sorgen, dass einerseits unser Brauchtum gepflegt und andererseits der Sport gefördert wird, dass Wünsche der Tunierteilnehmer und Interessen der Besucher berücksichtigt werden und dass über das Verlangen nach sportlichen Höchstleistungen stets die Gesundheit der Aktiven gesetzt wird. |
Trainer-Ausweis oder Trainer C-Lizenz | |
Wo liegt der Unterschied zwischen Trainerausweis und Trainer C-Lizenz ********************************************************************** Der BDK hat unter der Leitung seines Schulungsteams das neu konzipierte Schulungsprogramm mit nunmehr 7 verschiedenen Schulungsarten abgeschlossen und bestätigt den Trainerinnen und Trainern auf Wunsch ihre Teilnahme in einem Trainerausweis. Da der Unterschied zwischen dem Trainerausweis des BDK und der Trainer C-Lizenz aber einigen Verbänden, Vereinen und offensichtlich auch Trainerinnen und Trainern nicht bekannt ist, soll er hier klargestellt werden. Für alle Teilnehmer an den BDK-Schulungen bedeutet der gelbe Trainerausweis des BDK natürlich eine Bestätigung ihres Engagements im karnevalistischen Tanzsport. Für den BDK allerdings dient er ausschließlich als Nachweis für die Teilnahme an bestimmten Schulungen und gleichzeitig als Zulassung zu weiterführenden Schu- lungsarten. Er kann aber keinerlei Aussagen über eine mögliche Qualifikation als Trainerin oder Trainer machen. Denn bei diesen Schulungen findet keine Überprüfung statt, ob die Teilnehmer die Schulungsinhalte verstanden haben und in der Lage sind, sie in der Trainingspraxis umzusetzen. Die Teilnahme an dem gesamten Schulungsprogramm von maximal 42 Stunden ist natürlich sehr zu empfehlen aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Erwerb der Trainer C-Lizenz, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (früher DSB) im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird. Den genauen Ausbildungsgang und die Voraussetzungen finden Sie nachfolgend auf dieser Seite. | |
Trainer-C-Lizenz-Ausbildung |
Um allen Interessentinnen und Interessenten Informationen zur Trainer C-Ausbildung zu geben, empfehlen wir die folgenden Bestimmungen zu lesen: TrainerIn C – Ausbildungsgang Auszug aus den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Trainern - C Leistungssport und der Prüfungsordnung Trainer – C Leistungssport im BkT in Deutschland e.V. 10.1 Ausbildungsordnung 10.1.1 Dauer der Ausbildung Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB-Lizenz im Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. 10.1.2 Durchführung der Ausbildung Der Ausbildungsgang Trainer C umfasst 120 Lerneinheiten (LE) zu 45 Minuten. Die Anzahl der TeilnehmerInnen soll mindestens 15 und höchstens 25 Personen (max. 30 Personen) betragen. 10.1.3 Zulassung zur Ausbildung Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen in der 1. Lizenzstufe: · Vollendung des 16. Lebensjahres · Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im BkT e.V. · Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung (GSG) des BDK · Ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Trainer bestehen Empfehlung: Die Teilnehmer sollen bereits praktische Vorkenntnisse im karnevalistischen Tanzsport nachweisen können, damit eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zu erwarten ist. 10.2 Lernerfolgskontrolle / Befähigungsnachweis / Prüfungen Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen / Befähigungsnachweise ist Grundlage für die Lizenz-erteilung. Die Lernerfolgskontrollen sind zu dokumentieren. Die bestandenen Lernerfolgs-kontrollen sind der Nachweis dafür, mit der im Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen. Die für eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten. Als Befähigungsnachweis werden als Ergänzung zu den lehrgangsbegleitenden Erfolgskon-trollen zum Ende der Ausbildungsabschnitte entsprechende Prüfungen durchgeführt, deren Inhalte in der entsprechenden Prüfungsordnung (siehe Anlage) geregelt werden. Die Lerner-folgskontrollen / Prüfungen werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. In der Prüfungsordnung wird festgelegt, nach welchen Kriterien das Urteil "bestanden" oder "nicht bestanden" erfolgt und unter welchen Bedingungen eine Wiederholung der Lernerfolgskontrollen / Prüfungen erfolgen kann. 10.2.3 Formen der Lernerfolgskontrollen: Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen sollten folgende Kriterien herangezogen werden: · aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung, · Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit, · Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis, · Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen, · Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist), · Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichts-gestaltung und -inhalte), · für den Lizenzerwerb muss mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird. 10.3 Lizenzordnung 10.3.1 Lizenzierung Nach der erfolgreichen Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten und dem Bestehen sämtlicher Prüfungsteile erteilt der BkT die Lizenz Trainer -C- Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport). · Die Lizenzen können frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden. · Für die Lizenzierung ist der Nachweis eines 16-stündigen "Erste-Hilfe-Kurses" erforderlich, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurück-liegen darf. · Alle Bewerber müssen bei der Erteilung der Lizenz Mitglied eines Vereins sein, der dem jeweiligen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport, dem Tanzsport-verband des Bundeslandes und dem Deutschen Tanzsportverband e.V. angehört. 10.3.2 Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse · Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direktlizenzierung möglich. · Für Inhaber von DOSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltsgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden. · Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BkT.10.3.3 Gültigkeitsdauer von Lizenzen Die DOSB-Lizenz ist im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die DOSB-Lizenz der 1. Lizenzstufe (entspricht C-Lizenz) ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden. Alle vom Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland ausgestellten DOSB-Lizenzen sind für vier Jahre gültig, beginnend mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz und endend mit dem 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer. 10.3.4 Fort- und Weiterbildung, Verlängerung der Lizenzen Der Ausbildungsprozess ist mit dem Erwerb einer Lizenz nicht abgeschlossen. Durch die notwendige inhaltliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge ist eine Fortbildung unumgänglich. Daher sind innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz nachzuweisen · eine mindestens einjährige Tätigkeit als Trainer bei einem Mitgliedsverein des BkT, · die Teilnahme an vom BkT angebotenen oder anerkannten Weiterbildungs-maßnahmen in den letzten zwei Jahren im Umfang von mindestens 15 LE. Änderungen der Anzahl der nachzuweisenden Lerneinheiten bei Fortbildungen setzt der Sport- und Lehrwart des BkT fest. Für die Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen gilt: · im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im Umfang von 20 LE um vier Jahre verlängert. · im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im Umfang von 30 LE um vier Jahre verlängert. · Überschreiten der Gültigkeit um mehr als 3 Jahre Die gesamte Ausbildung ist in Theorie und Praxis zu wiederholen. In begründeten Fällen kann der Sport- und Lehrwart des BkT Ausnahmeregelungen genehmigen. 10.3.4 Lizenzentzug Der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. hat das Recht, DOSB-Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaber gegen die Satzung des BkT oder ethisch-moralische Grundsätze oder die Anti-Doping-Regeln verstoßen. Anhang: Prüfungsordnung Trainer – C – Leistungssport (Ergänzung zu 10.2 – Lernerfolgskontrollen) 1. Grundlagen Diese Prüfungsordnung ist eine Ergänzung gemäß Ziffer 6 der DTV-Ausbildungsordnung zur Qualifizierung in Verbindung mit Ziffer 10.2 der Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Trainern -C- Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport). Sie regelt ausschließlich die Prüfung der Eignung als Trainer -C-Leistungssport. Der Ausbildungsumfang ist in der entsprechenden Ausbildungsanleitung des DTV geregelt. 2. Zulassung · Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei Nachweis der vollständigen Ausbildung in den Lernbereichen 1 - 4. · Aus Gründen der Qualitätssicherung ist der Nachweis sämtlicher 120 LE ohne Fehlzeiten erforderlich. · Der Bewerber muss alle in den RRL-BkT geforderten Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben. · Der zuständige LkT hat einen Antrag an den BkT zu stellen. 4. Prüfungsumfang Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen zu den einzelnen Lernbereichen zusammen. 4.1 Schriftliche Prüfung (Lernbereich 1 – 4) Zu den Lernbereichen 1 – 4 ist jeweils ein vom BkT genehmigter Fragebogen mit je 10 – 15 Fragen schriftlich zu beantworten. Hierzu stehen den Kandidaten maximal 2 LE zur Verfügung. Die schriftliche Prüfung kann ggf. durch ein Prüfungsgespräch ergänzt werden. 4.2 Praxisorientierte Prüfung (Lernbereich 4) · Demonstrieren der Raumrichtungen · Demonstrieren der Arm- und Fußpositionen · Vortanzen der Grundschritte · Vortanzen der Grundschritte unter Beachtung der Raumrichtungen und der Armpositionen · An- und Durchzählen einer vorgegebenen Musik 4.3 Pädagogische Prüfung (Lernbereich 4) Die pädagogische Teilprüfung beinhaltet eine Lehrprobe. Schriftlich: Zum Thema der Lehrprobe ist ein Unterrichtsentwurf schriftlich auszuarbeiten und der Prüfungskommission zur Prüfung vorzulegen. Praktisch: Die Lehrprobe ist mit einer Gruppe von wenigstens 10 Aktiven (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmer) über mindestens 15 Minuten durchzuführen. Das Thema der Lehrprobe soll dem Lizenzanwärter am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt werden. 5. Ergebnisermittlung · Die Prüfungen sind vor der Prüfungskommission abzulegen. · Die Prüfungsteile, die mittels Fragebogen zu lösen sind, gelten als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet wurden. · Jede Teilprüfung wird mit „bestanden" oder „ nicht bestanden" gewertet. Die Prüfung ist „bestanden“, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich absolviert werden. · Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) von dem Lizenzanwärter abgebrochen, wird sie als „nicht bestanden“ gewertet. · Über bestandene Teilprüfungen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen, erhält der Lizenzanwärter eine Bestätigung. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre. Der Sport- und Lehrwart des BkT kann diesen Zeitraum auf begründeten, schriftlichen Antrag verlängern. · Nicht bestandene Ausbildungsabschnitte können frühestens einen Monat nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. · Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig. · Wenn ein Prüfungsteil auch bei der Wiederholung als „nicht bestanden“ gewertet wird, gilt die gesamte Prüfung als „nicht bestanden“. Es muss die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden. Für weitere Auskünfte zum Ablauf des Ausbildungsgangs steht Ihnen jederzeit gern zur Verfügung Raimund Isphording Grafweg 53 57439 Attendorn Tel.: 02722/3332 e-mail: raimund.isphording@t-online.de |
Lizenzerhaltsmaßnahmen für die Trainer C- Lizenzen 2012 |
Im Jahr 2012 bietet der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport zwei Lehrgänge zum Erhalt der Trainer C-Lizenzen an: 19./20. Mai in der Sportschule Schöneck Karlsruhe 2./3. Juni in der Sportschule des Rheinischen Turnerbundes in Bergisch Gladbach Wir bitten alle betroffenen Lizenzinhaber um Vormerkung eines der beiden Termine. Wir versenden rechtzeitig ein Rundschreiben zur Anmeldung. |
Tanzturnier-Ausweise rechtzeitig beantragen |
Die Bearbeitung der Tanzturnier-Ausweise ist zeitaufwändig und das besonders, wenn wir immer näher an die Turniere kommen. Da die Wechselfrist um ist, sollten die Vereine die Sommerlücke verwenden, ihre Ausweise zu beantragen. Preis wie bisher für Neuausstellung und Änderung: € 2.-- pro Stück Anforderungsadresse: Zentralarchiv der Deutschen Fastnacht Postfach 10 97302 Kitzingen Für alle Zweifelsfragen sollten Sie die BDK-Broschüre zu Rate ziehen. Sie liegt jedem Verein vor. Viel Erfolg in der Turniersession 2011/2012 und möglichst ein Wiedersehen in Münster beim Fest der Besten ! |
Lizenzierung der Musik für Turniere |
Oft sind Trainerinnen und Trainer unsicher, ob die Musik für Garden oder Solisten den Anforderungen der Turnierordnung entspricht. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt der Tanzturnier-Ausschuss die Lizenzierung der Musik beim BDK. Wie geht das? Anforderung einer besonderen CD beim BDK (Postfach 1111 - 67709 Waldfischbach) mit Scheck über € 25.--. CD wird dem Verein zugesandt, er bespielt diese CD mit einem Titel und sendet sie wieder an den BDK zurück. Nach Prüfung erhält der Verein entweder eine Ablehnung zur Zertifizierung oder die CD mit dem Zertifizierungssiegel. Damit ist dann eine Disqualifikation ausgeschlossen, wenn diese CD beim Turnier verwandt wird. Bitte geben Sie dann bei der Abgabe der Musik vor dem Turnier an, dass Sie eine zertifizierte Musik haben und danach tanzen. Sicherer kommen Sie nicht über die Hürde Disqualifikation hinweg ! |
Schulungsplan für 2012 |
Die Trainerausbildung in der Session 2011 ist beendet. Für das Jahr 2012 stellt das Schulungsteam seinen neuen Plan nach der Turniersession vor und veröffentlicht ihn hier. Sie finden dann alle Daten im Download-Bereich dieser BDK-Internet-Seiten. |
Turniertermine und Meldeanschriften |
Für alle BDK-Turniere sind die Daten (Hallen, Veranstalter, Termine,Meldeanschriften usw.) in der neuen Ausgabe der Deutschen Fastnacht nachzulesen. Bitte fragen Sie in Ihrem Verein nach der Zeitschrift oder abonnieren Sie sich selbst ein Exemplar (siehe BDK-Shop auf diesen Seiten) |
Turnier-Anmeldung beim BDK ab 01.07.2011 um 11.11 Uhr online | |
Das Leben wird leichter ! Online-Anmeldung zu den Tanzturnieren des BDK. Kein umständliches Suchen mehr nach einer Schreibmaschine zum ausfüllen, kein "Ich kann die Schrift nicht lesen" des Ausrichters bei Meldebogen, die per Hand ausgefüllt wurden, keine Angst mehr, dass man vom Ausrichter nicht dem Anmeldedatum entsprechend angenommen wurde oder keine Startplätze mehr ergattert hat...... Alles Themen der Vergangenheit. Der Tanzturnier-Ausschuss hat das Turnierwesen ganz neu geordnet: Mehr Starter pro Tag möglich (120), mehr Turniere (ohne eine Verlängerung der Halbfinals), Online-Anmeldung mit sekundengenauer Feststellung des Anmeldedatums, Kontrollfunktion durch die Obleute,anständig geführte Wartelisten (wenn es mal doch noch eng wird), direkter Zugang zu allen Ausschreibungen bundesweit auf Knopfdruck, Kostenersparnis beim Ausrichter, (weil das teure Verschicken von Ausschreibungen und Meldeunterlagen entfällt), individuelle Zahlungsmodalitäten (ich würde trotzdem schnell zahlen, damit niemand aus der Meldung gekippt wird am Auslosungstag)....... Ach ja: Wann geht es los und wie geht es los: Also ab 01. Juli 2011 um 11.11 Uhr ist das Meldeportal des Bundes Deutscher Karneval e.V. geöffnet ! ======================================================================================== !!! OPTIMIERUNG 2011 / Bitte unbedingt auch den anschließenden Abschnitt "OPTIMIERUNG IM ONLINE-MELDEVERFAHREN 2011" beachten !!! ======================================================================================== Sie gehen auf die Seite des BDK unter www.karnevaldeutschland.de und hören sich die tolle Musik des Intros zur Einstimmung an. Dann finden Sie auf der BDK-Seite unten einen Button (ist halt englisch und oval) auf dem steht "Turnier-Anmeldung". Dort drücken Sie mit der Maus drauf und das Portal mit allen Turnieren öffnet sich. Sie können natürlich auch direkt von hier aus diese Seite erreichen, wenn Sie in der oberen Menuleiste "BDK" anklicken oder den Link unter diesem Text verwenden. Dann sehen Sie die Turnierdaten (die haben Sie sicher bereits in der Deutschen Fastnacht studiert) und daneben wieder einen Button (halt wieder englisch aber rund bis eckig). Wenn Sie mit der Maus drauf drücken, öffnet sich die Homepage des Turnierveranstalters und Sie können die Ausschreibung studieren. Wenn Sie sich für ein Turnier entschlossen haben finden Sie rechts einen Button (......und viereckig). Wenn Sie dort drauf gehen mit der Maus, beginnt der Spaß erst richtig: Sie können melden. Der Meldebogen umfasst die Altersklassen, die bei diesem Turnier zur Austragung kommen. Sie können beliebig viele Namen und Gruppen eintragen. Folgen sie den Anweisungen, die unser Weltklasse-Programmierer aufgebaut hat, wie bei einer IKEA-Gebrauchsanleitung. Die Angaben (auch wenn man denkt man hätte auf einige Schritte verzichten können) sind für dieses System wichtig, weil sie auch Missbrauch ausschließen. Bitte beachten Sie, dass es (wie im Vorjahr) nur eine Gesamtmeldung pro Verein für jedes Turnier gibt. Die angegebene BDK-Nummer bewirkt, dass bis zum Meldeschluss eine zweite Meldung Ihres Vereins für dieses Turnier nicht mehr möglich ist. Natürlich können Sie für jedes weitere Turnier auch eine Gesamtmeldung abgeben. Wenn Sie die Meldung abgeschickt und vom System bestätigt ist (dann haben der Ausrichter und der Obmann gleichzeitig Ihre Unterlagen), sollten Sie nur noch bezahlen und auf die Bestätigung des Ausrichters warten....... und dann trainieren, trainieren und trainieren (vielleicht bestellen Sie sich noch die Lehr-DVD, die unten beschrieben wird, im BDK-Shop, um Ihre Tänze noch zu verbessern), damit sich für Sie zu gegebener Zeit auch die Meldemöglichkeiten für die beiden Halbfinals öffnen. Natürlich gehen auch diese Meldungen über das Portal. Aber mit einem Unterschied: dort kann man mit seiner BDK-Nummer mehrfach melden; d.h. qualifizieren - melden - wieder qualifizieren - wieder melden - wieder............. Meldung DM wie bisher beim Halbfinale direkt. Viel Spaß und viel Erfolg. Fragen beantwortet Ihnen natürlich der Tanzturnier-Ausschuss gerne auch telefonisch. Mit den besten Grüßen Ihre Freunde des Tanzturnier-Ausschusses im Bund Deutscher Karneval e.V. | |
Optimierung im Online-Meldeverfahren 2011 | |
Ausrichter und Aktive haben dem Tanzturnierausschuss nach der Einführung des Online-Meldeverfahrens für die Turniere der Session 2011/12 viele wertvolle Hinweise und Vorschläge zur Optimierung gemacht. Neben einigen kleineren Änderungen am Meldeformular wurden vom Tanzturneirausschuss in seiner Sitzung folgende Optimierungen beschlossen: • Um eine faire Information aller zu gewährleisten und objektive Wartelisten zu erhalten, geben die Ausrichter weder auf ihren Homepages noch auf Nachfrage Informationen zur Meldesituation ab. • Es erfolgt bis zum Meldeswchluss am 31.August für die Meldungen 1 - 120 unverzüglich nach Zahlungseingang eine Meldebestätigung durch den Ausrichter. • Bei Abmeldung nach Meldeschluss erfolgt keine Rückzahlung von Stargeldern. • Für denselben Turniertermin dürfen keine Meldungen bei verschiedenen Turnieren für die gleichen Aktiven oder Garden vorgenommen werden. Es ist darüber hinaus verboten, eine Abmeldung für ein Turnier vorzunehmen und für das gleiche Wochenende die gleichen Aktiven oder Gruppen stattdessen bei einem anderen Turnier zu melden. In diesen Fällen erfolgt eine Sperre für den gesamten Verein für dieses Wochenende. • Die Möglichkeit zur nochmaligen Portalöffnung wird nun grundsätzlich gegeben in einer zeitlichen Abhängigkeit im Meldeprozess: *** ÖFFNUNG DES MELDEPORTALS: 01. Juli 2011 um 11.11 Uhr *** EINHEITLICHER MELDESCHLUSS FÜR ALLE TURNIERE: 31. August 2011 *** ZAHLZIEL FÜR ALLE STARTGELDER: 25. August 2011 _______________________ Bei freien Starterkapazitäten (also unter 120) erfolgt auf Veranlassung durch den zuständigen Obmann eine erneute Portalöffnung zum Stichtag zwei Monate vor dem Turniertermin für vier Wochen. Alle Termine werden im Portal übersichtlich aufgeführt. ___________________________________ Turniertermine s. DEUTSCHE FASTNACHT 105! | |
Tanzturnierordnung |
Alle Regelungen für die Turniere des Bundes Deutscher Karneval e.V. sind in der Tanzturnierordung veröffentlicht, die in der BDK-Broschüre (Ausgabe 2009) enthalten ist. Diese Broschüre hat der BDK allen Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollten Sie aber ein weiteres Exemplar brauchen, bestellen Sie es über den Shop auf diesen Seiten. |
Beschlüsse / Regelungen des TTA (Stand 30.05.2010) | |
Bitte BEACHTEN: **************** • Abmeldung Abmeldungen am Turniertag ab sofort nur noch beim Turniersprecher. Fehlende Tonträger oder Aktive werden nicht mehr ausgerufen. __________________________________________________ • Solisten Für „Gute Wünsche“ an nachfolgende Starter sollte die Bühne nicht verlassen werden. Es bleibt bei der Bestimmung, dass die Wahl der Ouvertüre bei Solisten frei ist. Bei der Wertung ist nicht der Charakter der Musik, sondern nur der Schnitt zu bewerten. Selbstverständlich müssen auch bei der Ouvertüre alle Bewegungen zum Takt und der Dynamik der Musik passen. __________________________________________________ | |
UNIFORMEN *********** Uniform heißt nicht (Schautanz-)Kostüm! "Dirndl" und "Latzhosen" haben keinen Uniformcharakter für karnevalistische Gardetänze, sondern gehören zum Trachtenfest. Der TTA bittet alle Verantwortlichen, darauf zu achten, dass die Uniformen dem Punkt 5.2 der TTO entsprechen. Ein Verstoß dagegen führt zur Disqualifikation. Viele TrainerInnen wollen Gardeuniformen durch Schmuck aufpeppen. Sie werden damit Schaukostümen ähnlich. Dies widerspricht der TTO (5.2). Deshalb werden die Aktiven, die Federn, lose, bewegliche Zier- und Schmuckteile und Fransen an ihren Uniformen angebracht haben, durch die Obleute verwarnt und im Wiederholungsfall disqualifiziert. __________________________________________________ | |
Schautanz ********** ** WERBUNG BEI SCHAUTÄNZEN Das Anbringen von Werbung auf und an Schautanz-Kostüm und -Requisiten ist genehmigungspflichtig. Sie wird nur dann erteilt, wenn diese themenbedingt notwendig ist (TTO 2.19) *** THEMEN SCHAUTANZ Bei Meldung zum Turnier ist jeweils ein Thema für den Tanz anzugeben (TTO 5.5). Eine Auslosung kann nur dann erfolgen, wenn das Thema bekannt ist. Beim Einmarsch - auch mit eigener Musik - haben sich alle Tänzer ohne Unterbrechung (solistische Einlage) auf die Bühne zu begeben. ** Themen, die gegen die Ethik verstoßen, sind nicht erwünscht und werden disqualifiziert (z.B.: „Anatomie“). Nonnen und Mönche sowie andere religiöse Themen – dazu gehört auch die Darstellung von kirchlichen Feiertagen und deren Symbolen (z.B. Weihnachtsmänner) – oder aktuelle politische Themen (z.B. Krieg) bleiben weiterhin tabu. •• Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen aber nicht aufgenommen und angezogen werden. Davon nicht betroffen sind Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten. Verstöße dagegen werden mit einem Punktabzug von 2 Punkten je JurorIn belegt, die nach fertiger Wertung auf Anweisung des Obmanns am Endergebnis jeden Jurors abgezogen werden. •• Kostümteile und Requisiten dürfen nicht von der Bühne geworfen werden. Sie sollten am Bühnenrand abgelegt werden. Abgelegte Kostümteile, Requisiten und andere mitgeführten Dinge sollen direkt nach Beendigung des Tanzes, noch vor der Wertung der Jury, von der Bühne geschafft werden. •• Sichtbar in Bewegung ist man auch unter einem Tuch, wenn dieses sichtbar durch die darunter Verborgenen in Bewegung versetzt ist. Stabile Stellwände kann man nicht in Bewegung versetzen, deshalb müssen hier Körperteile sichtbar sein. __________________________________________________ | |
Gesundheit ist wichtiger als der größte Pokal ********************************************** Der Tanzturnier-Ausschuß macht sich Gedanken über die Gesundheit seiner oder besser unserer Aktiven. Gleichzeit unterliegt die Turnierschiene des BDK auch dem NADA-Code der Sportverbände. Aus diesen Gründen gilt ab sofort folgende Regelung im Interesse der Tänzerinnen und Tänzer: Chronisch Kranke müssen jährlich einmal (am besten vor Wiederaufnahme des Trainings für die neue Turniersession) ein ärztliches Attest vorlegen, das an den Tanzturnierausweis angehängt werden muss. Auf diesem Attest müssen die Art der Erkrankung sowie die Dauermedikation (Name des Medikaments) vermerkt sein. Gleichzeitg muß dabei die ärztliche Unbedenklichkeit für den karnevalistischen Tanzsport bescheinigt sein und die Vereinbarkeit der Medikation mit dem NADA-Code. Aus diesem Grund ist es sicher zu empfehlen, diese Untersuchung nicht durch den Hausarzt sondern durch einen Facharzt vornehmen zu lassen. Nur er kennt die Anti-Doping-Regeln und kann die Medikamente einordnen. Diese Bescheinigung gilt dem BDK gegenüber der NADA als verbindlich. Darüber hinaus muß der Trainer/ die Trainerin oder eine betreuende Person während des Tanzes mit dem Attest und Notfallmedikament (z. B. Asthmaspray) in der Nähe des Turnierarztes sein. | |
Doppelstarter - gibt es das wirklich? *************************************** In der abgelaufenen Turnier-Session haben wir wieder eine spezielle Art der Unsportlichkeit festgestellt: Anmeldungen bei 2 Turnieren, die gleichzeitig stattfinden. Dies führt dazu, dass mindestens ein Startplatz blockiert wird, der nicht besetzt werden kann, weil man eben nicht an zwei Orten auf dieser Welt gleichzeitig sein kann – und natürlich auch nicht tanzen. Der Tanzturnier-Ausschuß wird in der Zukunft genauso intensiv die Starterlisten vergleichen aber Absagen durch Doppelmeldungen auch mit Sperren belegen. Wir wissen was Sport heißt und wollen, dass sich alle Vereine auch so verhalten. | |
Abmeldungen am Turniertag ************************** Wollen Sie in der Zukunft auch nicht mehr auf Garden oder Aktive warten, die zwar in der Starterliste stehen aber am Turniertag nicht erscheinen ? Die Obleute auch nicht. Darum machen wir alle Turnierteilnehmer darauf aufmerksam, dass man sich auf jeden Fall abmelden muss – auch am Turniertag ist das möglich, weil immer eine Hallen-Telefonnummer in der Ausschreibung steht. Helfen Sie mit, den Turnierablauf zu optimieren. SIEGEREHRUNG **************************** Selbstverständlich ist es auch ein Gebot der Höflichkeit, dass sich Aktive, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht an der Siegerehrung teilnehmen können, bei den Ausrichtern und den Obleuten abmelden. | |
BDK-Turniere - RKK-Turniere ******************************* Aus gegebenem Anlass wiederholen wir die Bitte an alle BDK-Vereine im Zusammenhang mit Meldungen zu Tanzturnieren den Absatz 1.8 unserer Tanzturnier-Ordnung zu beachten. ••• TTO, 1.8: Aktive und Vereine, die an Tanzturnieren von Organisationen teilnehmen, die zum BDK im Wettbewerb stehen, schließen sich von der Teilnahme an BDK-Qualifikationsturnieren wie auch vom BDK-Endturnier selbst aus. Vorher erzielte Titel der BDK-Qualifikationsturniere bzw. des BDK-Endturniers werden aberkannt und der Verein für alle weiteren Qualifikationsturniere und das BDK-Endturnier der betreffenden Session gesperrt. ••• Es gilt nach wie vor, dass die Turniere des RKK unter diese Bestimmung fallen. ••• Sie möchten die ganze TTO lesen? - Einfach die BDK-Broschüre zur Hand nehmen, die der BDK allen Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Möchten Sie ein eigenes Exemplar dieser Broschüre haben, können Sie es gern über den Shop auf diesen Seiten bestellen. | |
BDK-Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport | |
Das BDK-Präsidium hat sich entschlossen, für das große Heer seiner Tanzenden sowie deren Helferinnen und Helfer eine besondere Auszeichnung zu schaffen. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass die tanzende Jugendnur sehr selten die Voraussetzungen für die Verbandsorden der Regionalverbände oder die Verdienstorden des BDK erfüllen. Deshalb gibt es ab sofort das neue BDK-Treueabzeichen. Damit werden allerdings nicht nur Tänzerinnen und Tänzer, sondern auch Trainerinnen, trainer, Helferinnen, Betreuerinnen, insgesamt also der ganze Stab, der für eine erfolgreiche Gardearbeit tätig ist, belohnt. Die Voraussetzungen sind in der neuen BDK-Broschüre (erhältlich im SHOP) enthalten. Die Preise betragen für: Bronze: 10.- Euro Silber: 12,50 Euro Gold: 15.- Euro Gold mit Brillianten: 20.- Euro. Dazu erhält jeder Ausgezeichnete eine eigene Namensurkunde. | |
Die Lehr-DVD zum Gardetanz wird vorgestellt | |
Auf der InterKarneval hat der BDK seine erste Lehr-DVD vorgestellt. Unter der Gesamtverantwortung von Daniela Schafarik, der Praxis-Leiterin des BDK-Schulungsteams entstand die Folge 1 der offiziellen Gardetanz-DVD des Bundes Deutscher Karneval e.V.. Dabei werden anschaulich und zielgruppenorientiert die Grundlagen des Gardetanzes erklärt. Diese DVD können Sie ab sofort bestellen im Internetshop des BDK unter der Abteilung Publikationen. | |
Trainerausweise |
Der TTA möchte die Gesundheit der Tänzerinnen und Tänzer weiterhin beachten und diese durch eine entsprechende Maßnahme im Trainerbereich unterstützen. Für die Ausstellung der gelben Trainer-Ausweise muss daher ab 01.07.2008 eine nachgewiesene Ausbildung Sofortmaßnahmen am Unfallort mit 8 Stunden oder 4 Doppelstunden erbracht werden. Als Nachweis genügt jedoch auch eine medizinische Ausbildung oder ein gültiger Führerschein. |
Bewertungskriterien für alle Tänze |
Bewertungskriterien Gardetanz (Disziplin I - IV) ************************************************* 1. Aufmarsch --- 5 P --- Kurzer Weg zur Grundstellung ohne Unterbrechungen und „Ausflüge“. Zu bewerten sind insbesondere: • natürliche Körper-, Kopf-, Arm- und Handhaltung • Gleichschritt im Takt der Musik; es ist egal, ob auf dem rechten oder linken Fuß marschiert wird. Bei Garden auch: • planvolle Aufstellung der Gruppe (Größeneinteilung) • Abstände zwischen den Aktiven • Wendepunkte (gleicher Punkt, gleicher Fuß, gleicher Abstand, gleicher Rhythmus, gleiche Bewegung). Ein Aufmarsch ohne Wendepunkte ist erlaubt. 2. Grundstellung --- 5 P --- Absoluter Stillstand. Es dürfen keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. Bei Paaren und Mariechen ist die Grundstellung Pose. Sitzen, Liegen, Knien, etc. ist erlaubt (auch mit dem Rücken zum Publikum). Der Tanz muss übergangslos begonnen werden können. 3. Uniform --- 10 P --- Die Uniform muss Garde ausdrücken, landestypische Eigenart ist zulässig. Uniformen müssen nicht teuer und mit Steinen oder Pailletten überladen sein. Zur Uniform gehören auch das einheitliche Schminken (natürlich, altersgerecht, nicht maskenhaft), sowie das Schuhwerk. Zu bewerten sind insbesondere: • Sauberkeit • einheitliches, korrektes, der Figur angepasstes Tragen • Lösen oder Verlieren von Uniformteilen führt zu Punktabzug • Kopfbedeckungen müssen stilgerecht getragen werden • einheitliche, angeglichene Frisur (Perücken sind keine Pflicht) • gleiche Farbstellung für alle Uniformen einer Garde (geringe farbliche Abweichungen durch Nachkauf werden toleriert). Dienstgradabzeichen sind zulässig. • Unterkleidung muss an Figur und Uniform angepasst sein Persönliche Geschmacksrichtungen in Bezug auf Farbe, Schnitt, Ausstattung, usw. dürfen nicht in die Bewertung der Uniform einfließen. 4. Ausstrahlung --- 10 P --- Die Freude am Tanzen muss erkennbar sein. Gelöster, fröhlicher und natürlicher Gesichtsausdruck. Einstudierter, maskenhafter Gesichtsausdruck und übertriebene Mimik (besonders bei Mariechen) werden negativ bewertet. ________________________________ 5. Schrittvielfalt --- 10 P --- Es sollen möglichst viele verschiedene Schritte gezeigt werden. Dazu gehören: Marschieren, Kreuz-Schritte, Schiebe- und Polkaschritte, Ferse-Spitze-Schritte, Winkelschritte, Beinschwünge, Drehungen, Pirouetten Der Tanz soll möglichst viele Schrittvariationen und -kombinationen enthalten. Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen. Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl. 6. Schwierigkeitsgrad --- 10 P --- Es sollen möglichst viele verschiedene Schwierigkeiten gezeigt werden, die beidseitig ausgeführt werden sollen. Dazu gehören insbesondere: Bei Garden: Spagat, auch eingesprungen Beinführung, innen und außen gefasst, aufgenommen und gefangen, gehockt, in der Bewegung, Sprünge jeder Art, Rad, Radwende, Russenkreisel, Krakowiak Bei Mariechen und Paaren gehören darüber hinaus auch akrobatische Elemente, bei Paaren und gemischten Garden auch vertanzte Hebungen zu den Schwierigkeiten. Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen. Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl. Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen im Kriterium Exaktheit und Ausführung zu Punktabzug. 7. Darstellung der Disziplin --- 15 P --- Wurden die Forderungen des Begriffs karnevalistischer Gardetanz – die Verbindung von tänzerischer Eleganz, sportlichen Elementen und erkennbarer Freude am Tanz – sowie die der jeweiligen Disziplin erfüllt? Unter anderem gehört hierzu bei: Mariechen und Paaren • ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzbewegungen und Schwierigkeiten. Paaren und gemischten Garden • ein gleichberechtigtes, harmonisches miteinander Tanzen. Garden • ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzen und Marschieren. • die Erkennbarkeit des Gruppencharakters. Aufeinander folgende Schwierigkeiten bzw. Schwierigkeiten und Schrittkombinationen müssen fließend ineinander übergehen und vertanzt sein. Keine abgegrenzten Turneinlagen mit Anlauf oder separater Grundstellung davor. 8. Exaktheit und Ausführung --- 15 P --- Zu bewerten sind insbesondere: • korrekte Ausführung aller Schritte und Schwierigkeiten • beidseitig gute Ausführung - Ausführung im Takt der Musik • dynamisches und spritziges Vertanzen • gute Körperhaltung • Synchronität aller Bein-, Arm-, Kopf- und Körperbewegungen • optimale Ausnutzung der Tanzfläche • klare Präsentation aller choreografischen Bilder • saubere Ausführung der Formationswechsel Bei Garden ist darauf zu achten, ob alle Aktiven, auch die in den hinteren Reihen, die Schritte und Schwierigkeiten einheitlich und richtig ausführen. Gruppenmäßige Abwechslung ist zulässig. Bei gemischten Garden müssen Hebungen gleichmäßig und von allen männlichen Aktiven ausgeführt werden. Unterschiedliche Hebungen in einem „Bild“ sind erlaubt. Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen hier zu Punktabzug. 9. Choreografie --- 20 P --- --- Musik ( 5 P) Die gewählte Musik muss zum Charakter der Disziplin (Mariechen, Tanzpaar, Garde) passen. Dies ist auch bei marschierfähiger Musik nicht immer gegeben und dann mit Punktabzug zu belegen. Sie muss vertanzbar und in der Geschwindigkeit dem Leistungsvermögen der Aktiven angepasst sein. Sind mehrere Musikteile zusammengeschnitten, müssen sie artverwandt sein und miteinander harmonieren. Die Schritte müssen korrekt durchgeführt sein, der Takt darf nicht unterbrochen werden. --- Tanz (15 P) Zu bewerten sind generell insbesondere: • Aufbau des Tanzes • kreative Ideenvielfalt • Raumaufteilung • tänzerische Umsetzung von musikalischen Höhepunkten, Musikpassagen und -intervallen • Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven. Bei Garden auch • planvolles Formieren der Gruppe, Größeneinteilung • sinnvolle und unauffällig durchgeführte Positionswechsel • effektvolle und ideenreiche Formationen • Formationswechsel der Musik entsprechend. Aktionen von Einzelpersonen werden nicht bewertet Bei Mariechen und Paaren ist eine Ouvertüre bis zu 30 Sekunden Länge möglich. Dauert sie länger, weist der Obmann die Jury an, von ihrer ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Bei Garden ist eine Ouvertüre nicht erlaubt. |
Bewertungskriterien Schautanz (Disziplin V) ******************************************** 1. Thematik --- 10 P --- Die Thematik muss verständlich dargestellt und während des ganzen Tanzes durchgängig erkennbar sein. Sie sollte im Jugend- und Juniorenbereich altersgerecht sein. Innovation muss honoriert werden, neue Themen müssen höher bewertet werden als bereits behandelte, bekannte. 2. Originalität --- 5 P --- Wird die gleiche Thematik mehrere Jahre mit einem vergleichbaren Tanz gezeigt, führt dies zu einer niedrigeren Wertung, da Originalität nicht mehr gegeben ist. 3. Kreativität --- 15 P --- Zu bewerten sind vor allem: - eigene Ideenvielfalt - Überraschungseffekte, Phantasie, Witz, Humor, Dramatik, Begeisterungswirkung, Körpersprache 4. Kostüm --- 15 P --- Das Kostüm muss durchgehend zur Thematik passen und die einzelnen Passagen des Tanzes unterstreichen. Es sollte körpergerecht und der Altersstufe entsprechend gestaltet sein. Das Kostüm darf nicht gegen Anstand und gute Sitten verstoßen. Zum Kostüm gehört auch das angemessene (passende, gute und altersgerechte) Schminken oder eine wirkungsvolle Maske. Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen aber nicht aufgenommen und angezogen werden. Bei Verstößen gegen diese Regel weist der Obmann jeden Juroren an, von seiner ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Davon nicht betroffen sind Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten. Deren Einsatz muss vertanzt sein und darf den Ablauf des Tanzes nicht stören. 5. Schritt- und Bewegungsvielfalt --- 15 P --- Es sollten möglichst viele verschiedene Schritte und Bewegungen im Tanz gezeigt werden. Anspruchsvolle Schautanzschrittkombinationen, koordinative Fähigkeiten, Drehungen und Sprünge führen zu einer höheren Bewertung. Sie müssen ebenso zur Thematik und der Musik des Tanzes passen wie „gestellte Bilder“. Die Schwierigkeit verschiedener Stilarten muss beachtet werden. Elemente des Gardetanzes dürfen nur dann in den Tanz einfließen, wenn sie von der Thematik verlangt werden. 6. Ausführung --- 20 P --- Zu bewerten sind insbesondere: - Gleichmäßigkeit/Synchronität - exakte Ausführung von Schritten und Bewegungen - gute Darstellung von Parodien und Persiflagen - deutliche und saubere Ausführung choreografischer Bilder - alle Schritte, Sprünge und Bewegungen müssen im Takt der Musik erfolgen - Mimik und Körpersprache müssen der Thematik angemessen sein Die Techniken der unterschiedlichen Stilrichtungen müssen sauber vertanzt werden. Alle Aktiven müssen nach Beginn des Tanzes sichtbar in Bewegung bleiben. Requisiten müssen sinnvoll in den Tanz einbezogen sein. 7. Musik --- 5 P --- Die Musik muß zur Thematik des Tanzes passen. Die einzelnen Musik- teile müssen zu den jeweiligen Passagen und Handlungen des Tanzes passen und sie unterstreichen oder verdeutlichen. Schnitte müssen korrekt durchgeführt sein. 8. Choreografie --- 15 P --- Zu bewerten sind insbesondere: - Gesamtaufbau des Tanzes - nahtlose Übergänge der Schrittfolgen und Bewegungsabläufe - kreative Nutzung der Bühnenfläche/Raumaufteilung - ideenreiche und effektvolle Formationen - sinnvolle und attraktive Formationswechsel - Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven - Wurde der Musikcharakter erkannt und richtig verarbeitet? - Eine Kostümveränderung muss sinnvoll in den Tanz eingeplant sein und darf die Harmonie des Tanzes nicht stören. Wenn die Thematik es erfordert, sind Solorollen erlaubt. Solisten müssen aber ein homogener Bestandteil der Gruppe bleiben, die Gruppe darf nicht nur Staffage sein. |
TTA - Informativ | |
Neue Tanzbroschüre ©2006 ************************* Anleitung für Garde- und Schautanz in überarbeiteter Form in einem Band erschienen. Die bisherigen Anleitungen für Garde- und Schautanz (rote und gelbe Broschüren) sind nun in einer überarbeiteten Form zusammengefasst in einem Band erschienen. Damit hat der Bund Deutscher Karneval und der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport auch für seine Lehrgänge ein Grundwerk geschaffen, das auf 120 Seiten den neuesten Stand der Anforderungen an diesen Sport in allen Disziplinen beinhaltet. Aber nicht nur als Lehrgangsmaterial sollte man diese Broschüre sehen. Sie gehört in die Hand jedes Trainers oder jeder Trainerin, weil auch Fragen der Vorsorge, der Motivation und ähnliches behandelt werden. Sie können diese Broschüre hier über unseren BDK-Shop für 11 Euro (inkl. Versandkosten und MwSt.) beziehen. | |
TTA: Sie suchen Ansprechpartner für Ihr Tanzproblem: Der Tanzturnier-Ausschuss hilft Ihnen | |
Susanne Bäckel Vorsitzende Beethovenstr. 22 76275 Ettlingen Telefon: 07243 9241470 susanne@baeckel-ka.de | |
Jürgen Blatz Jahnstr. 6 74722 Buchen Telefon: 06281 97760 oder 55 79 705 info@blatz-werbung-gmbh.de | |
Sabine Greger Peter-Vischer-Str.1 a 95615 Marktredwitz Telefon: 09231-82280 Greger.Sabine@t-online.de | |
Marietta Heid-Gensheimer (Leiterin Schulungsteam) Schlesienstr. 8 76877 Offenbach Telefon: 06348 959900 mariettahelau@web.de | |
Klaus Knipp Kotthausener Str. 64 53819 Neunkirchen-Seelscheid Telefon: 02247 69049 casa35@web.de | |
Petra Köhler Keltenstr. 8 46045 Oberhausen Telefon: 0208 6947144 petra.koehler@yahoo.de | |
Stefan Mohr Ginsterweg 22 48485 Neuenkirchen Telefon: 05973 749124 stefankmohr@aol.com | |
Peter Schlößl Forstmeisterweg 96 23568 Lübeck Telefon: 0451 54448 peter.schloessl@web.de | |
Matthias Schock Sülbergsterrasse 11 22587 Hamburg Telefon: 040 88129132 matthias.schock@googlemail.com | |
Ansprechpartner für Schulungen in den Verbänden des BDK |
RHEIN-ERFT Walter Nürnberg Römerstr. 409, 50321 Brühl Tel. 02232-922220 AACHENER GRENZLAND Hans-Peter Scherrers Hochbrückerstr. 82, 52525 Heinsberg Tel. 02452-88038 BADEN-PFALZ Marietta Heid-Gensheimer Schlesienstraße 8, 76877 Offenbach Tel. 06348-959900 BAYERISCH-SCHWABEN Uli Rahm St.-Martin-Straße 6, 86833 Ettringen Tel. 08249-8185 BERLIN-BRANDENBURG Angela Schmidt Ulmenweg 16, 14776 Brandenburg Tel. 03381-663284 BUND-RUHR-KARNEVAL Bernd Kneer Karlsglückstraße 5, 44149 Dortmund Tel. 0231-171734 DÜREN Wino Ulhas Kölner Landstraße 313, 52351 Düren Tel. 02421-394841 FRANKEN Iris Leichauer Mozartweg 1, 95030 Hof Tel. 09281-2396 IG MITTELRHEIN Manfred Kreis Heinestraße 1, 63500 Seligenstadt Tel. 06182-22526 KURHESSEN Harry Kehr Treppenstr. 2, 34292 Ahnatal Tel. 0177-6766369 MAIN-NECKAR Jessica Scheible Julius-Echter-Str.47, 97922 Lauda Tel.: 09343/709072 MECKLENBURG-VORPOMMERN Angelika Uplegger Baumstraße 33, 18209 Bad Doberan Tel. 038203-16174 NIEDERSACHSEN Petra Heine Breite Straße 9, 38100 Braunschweig Tel. 0531-16582 NORDDEUTSCHER KARNEVAL-VERBAND Maike Stüven Buurvagt 9, 24226 Heikendorf Tel. 04384-5092977 OBERBAYERN Robert Weiß Angerweg 3a, 82306 Starnberg Tel. 08151-28237 ORTENAU Michael Barbian Schwarzwasenweg 59, 77830 Bühlertal Tel. 0172-6221913 OSTBAYERN Hans Frischholz Oberer Weinberg 1, 92507 Nabburg Tel. 09433-901886 RECHTER NIEDERRHEIN Rudolf Junker Wolfstraße 42, 47169 Duisburg Tel. 0203-8072416 RHEIN-MOSEL-LAHN Manfred Hotz Bergstr. 1, 54317 Gusterath Tel. 06588-593 RHEIN-SIEG-EIFEL Manfred Böttcher Ginsterweg 11, 53913 Swisttal Tel. 02226-4303 SAARLAND Horst Wagner Schließstr. 14 a, 66839 Schmelz Telefon 06887-900947 SACHSEN Jutta Degen Martin-Luther-Platz 11, 04523 Pegau Tel. 034296-76529 SACHSEN-ANHALT Jörg Schönke Grellstr. 5, 06120 Halle Tel. 0345-8047545 THÜRINGEN Michael Danz Tellstr. 7, 99094 Erfurt Tel. 0361-3450085 WESTFALEN Paul Lepke Grüner Grund 10, 33428 Harsewinkel Tel. 05247-3618 WÜRTTEMBERG Detlef Kleen Rechbergweg 3, 89160 Dornstadt Tel. 07348-16174 |
Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland und seine Landesverbände | |
Der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. ist das organisatorische Dach für seine Landesverbände und damit der Partner des Deutschen Tanzsportverbandes. Seine Hauptaufgabe ist die Schulung zum Trainer C nach den Richtlinien des DTV und des DOSB. Alle Anfragen richten Sie bitte an die folgenden Adressen oder direkt an: Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V Postfach 1111 67709 Waldfischbach Telefon: 06333 926211 oder Fax: 06333 926232 Email: info@volker-wagner.de | |
BkT-Lehrwart / C-Lizenzen Raimund Isphording Grafweg 53 - 57439 Attendorn Telefon: 02722 3332 raimund.isphording@t-online.de | |
LkT BADEN 1. Vorsitzender: Rüdiger Klein Buchenstraße 4 67259 Beindersheim Tel. 06233 376199 mobil: 0176 11011118 Fax 06233 376155 klein@clubgeka.de www.lkt-baden.de | |
LkT BAYERN Vorsitzender: Wolfgang Aßmann, Verdistr. 18, 90455 Nürnberg Tel. 09122-638562 www.lkt-bayern.de | |
LkT BERLIN-BRANDENBURG Vorsitzende: Angela Schmidt, Ulmenweg 16, 14776 Brandenburg Tel. 03381-663284 www.lktbb.de | |
LkT HESSEN Vorsitzender: Manfred Kreis, Am Steinheimer Turm 3, 63500 Seligenstadt Tel. 06182-22526 mobil: 0162-2175588 www.lkt-hessen.org kreis-manfred@t-online.de | |
LkT NIEDERSACHSEN Vorsitzender: Siegfried Rackwitz, Ludwigstr. 29, 38106 Braunschweig Tel. 0531-33 65 57 (privat) Mobil: 0171-5047798 Fax: 0531-3 88 46 35 lktnds@siegfriedrackwitz www.lkt-nds.de | |
LkT RHEINLAND-PFALZ Vorsitzender: Gerald Bleimaier Heideweg 1, 76758 Bellheim Tel. 07272-750338, Fax: 0611-182274222 www.lkt-rheinland-pfalz.de Ansprechpartner für Schulungen: Laurence Quirin, Essinger Str. 20, 76877 Offenbach Tel. 06348-972924 | |
LkT NORDRHEIN-WESTFALEN 1. Vorsitzender: Rolf Peter Hohn Rütger-von-Scheven-Str. 63a, 52349 Düren Tel. 02421-931235, Fax: 02421-931234 Handy: 0171/ 78 27 402 rp@hohn-dueren.de www.lf-garde.de E-Mail: rp@hohn-dueren.de Ansprechpartner für Schulungen: Marianne Münstermann, Hauptstr. 121, 52355 Düren-Lendersdorf Tel. 02421-54515 | |
LkT THÜRINGEN Vorsitzender: Werner Töpfer Schwarzburger Str. 17, 07422 Bad Blankenburg Tel.: 036741-40839, Fax: 036741-56559 toepfer@karnevalthueringen.de Ansprechpartner für Schulungen: Nicole Dietzsch Simrockstr. 28, 99096 Erfurt Tel.: 0361-6661698 dietzsch@karnevalthueringen.de | |
Herzlichen Glückwunsch den Deutschen Meistern und Platzierten 2011 | |
Alle Informationen und viel Bildmaterial zur Deutschen Meisterschaft 2011 über unseren Link zu www.garde2000.de. Klicken Sie einfach auf die nachstehende Zeile "Link zur Webseite". | |
>>> Tanzpaare Jugend <<< 1. Celine Müller/Fabian Stollsteiner(Filderer Leinfelden) 2. Lisa Hartig/Kai Thyroff (FG 1970 Stadtgarde Helmbrechts) 3. Soshana Iglesias/Julian Weiß (1. Sandhofer KG "Die Stichler" MA-Sandhofen) | |
>>> Tanzgarden Jugend <<< 1. TSG KG Rote Funken Harsewinkel 2. KK Buchnesia Nürnberg 3. KTSC Lauda | |
>>> Tanzmariechen Jugend <<< 1. Liana Wolf (Tanzsportakrobatik DJK Schwabach) 2. Celine Müller (GFTB "Die Filderer" e.V. Leinfelden-Echterdingen 3. Paulina Fölling (TSG KG Rote Funken Harsewinkel | |
>>> Schautanz Jugend <<< 1. KTSC Lauda 2. TSG KG Rote Funken Harsewinkel 3. NG Strumpfkapp Ahoi Lauda | |
>>> Tanzpaare Junioren <<< 1. Sina Erb/Markus Schieber (TSV Wiesenthal- Dettenheim) 2. Carolin Wagner/Marcel Weiß (Froher Faschingsclub Gerlingen 1971 e.V.) 3. Sarah Philips/Christian Müller ( KK Buchnesia e.V. Nürnberg) | |
>>> Tanzgarden Junioren <<< 1. TSG KG Rote Funken Harsewinkel 2. Großenritter CG Baunatal 3. KK Buchnesia e.V. Nürnberg | |
>>> Tanzmariechen Junioren <<< 1. Vanessa Baranowsky (TSV Wiesental-Dettenheim) 2. Raquel Escoz (TSG KG Rote Funken Harsewinkel) 3. Lorena Ruthardt (KK Buchnesia e.V. Nürnberg) | |
>>> Schautanz Junioren <<< 1. TSG KG Rote Funken Harsewinkel 2. Großenritter CG Baunatal 3. KTSC Lauda | |
>>> Tanzpaare <<< 1. Selina Hoffmann/Alexej Balzer (TSG Bellheim e.V.) 2. Verena Schmidt/Daniel Dürr ( (FG "Die Eibanesen" e.V. Nürnberg) 3. Mariana Höfer/Sebastian Beer (KK Buchnesia Nürnberg) | |
>>> Tanzgarden <<< 1. Großenritter CG Baunatal 2. TK Rote Husaren Neuenkirchen 3. KK Buchnesia Nürnberg | |
>>> Gemischte Garden <<< 1. TSV Landau 2. Große CG Feuerio Mannheim 1898 3. Fidele Sandhasen Oberlar | |
>>> Tanzmariechen <<< 1. Vanessa Ganser (KV Böhler Hängsching e.V.) 3. Michelle Maldonado (TSG Coburegr Mohr e.V.) 3. Lena Kern ( TSV Landau e.V.) | |
>>> Schautanz <<< 1. Große CG "Feuerio" Mannheim 1898 e.V.) 2. Großenritter CG Baunatal 3. KG Horbacher Freunde 1998 e.V. Aachen | |