Der Tanztunierausschuss - Mittler zwischen Karneval und Sport -
Neben all seiner Arbeit um den karnevalistischen Tanzsport mit offizieller Anerkennung dieser Disziplin durch den Deutschen Sportbund hat der TTA dafür zu sorgen, dass einerseits unser Brauchtum gepflegt und andererseits der Sport gefördert wird, dass Wünsche der Tunierteilnehmer und Interessen der Besucher berücksichtigt werden und dass über das Verlangen nach sportlichen Höchstleistungen stets die Gesundheit der Aktiven gesetzt wird.

Vorhandene Beiträge
  • Turnier-Anmeldung beim BDK seit 1.7.2009 um 11.11 Uhr online
  • Optimierung im Online-Meldeverfahren 2010
  • Beschlüsse / Regelungen des TTA (Stand 30.05.2010)
  • Schulungsplan 2010
  • Die Lehr-DVD zum Gardetanz wird vorgestellt
  • Turniertermine und Meldeanschriften
  • Trainerausweise
  • BDK-Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport
  • TTA - Informativ
  • TTA: Sie suchen Ansprechpartner für Ihr Tanzproblem: Der Tanzturnier-Ausschuss hilft Ihnen
  • Herzlichen Glückwunsch den Deutschen Meistern und Platzierten 2010
  • Ansprechpartner für Schulungen in den Verbänden des BDK
  • Trainerin C - Ausbildung
  • Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland und seine Landesverbände

  • Turnier-Anmeldung beim BDK seit 1.7.2009 um 11.11 Uhr online
    Das Leben wird leichter !

    Die Anmeldung zu den Tanzturnieren des BDK geht in ein neues Zeitalter, das Online-Zeitalter.

    Kein umständliches Suchen mehr nach einer Schreibmaschine zum ausfüllen, kein "Ich kann die Schrift nicht lesen" des Ausrichters bei Meldebogen, die per Hand ausgefüllt wurden, keine Angst mehr, dass man vom Ausrichter nicht dem Anmeldedatum entsprechend angenommen wurde oder keine Startplätze mehr ergattert hat......

    Alles Themen der Vergangenheit.

    Der Tanzturnier-Ausschuss hat das Turnierwesen ganz neu geordnet:

    Mehr Starter pro Tag möglich (120), mehr Turniere (ohne eine Verlängerung der Halbfinals), Online-Anmeldung mit sekundengenauer Feststellung des Anmeldedatums, Kontrollfunktion durch die Obleute,anständig geführte Wartelisten (wenn es mal doch noch eng wird), direkter Zugang zu allen Ausschreibungen bundesweit auf Knopfdruck, Kostenersparnis beim Ausrichter, (weil das teure Verschicken von Ausschreibungen und Meldeunterlagen entfällt), individuelle Zahlungsmodalitäten (ich würde trotzdem schnell zahlen, damit niemand aus der Meldung gekippt wird am Auslosungstag).......

    Ach ja: Wann geht es los und wie geht es los:

    Also ab 01. Juli 2010 um 11.11 Uhr ist das Meldeportal des Bundes Deutscher Karneval e.V. geöffnet !

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    !!! OPTIMIERUNG 2010 / Bitte unbedingt auch den anschließenden Abschnitt "OPTIMIERUNG IM ONLINE-MELDEVERFAHREN 2010" beachten !!!
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    Sie gehen auf die Seite des BDK unter www.karnevaldeutschland.de und hören sich die tolle Musik des Intros zur Einstimmung an. Dann finden Sie auf der BDK-Seite unten einen Button (ist halt englisch und oval) auf dem steht "Turnier-Anmeldung". Dort drücken Sie mit der Maus drauf und das Portal mit allen Turnieren öffnet sich.
    Sie können natürlich auch direkt von hier aus diese Seite erreichen, wenn Sie in der oberen Menuleiste "BDK" anklicken oder den Link unter diesem Text verwenden.
    Dann sehen Sie die Turnierdaten (die haben Sie sicher bereits in der Deutschen Fastnacht studiert) und daneben wieder einen Button (halt wieder englisch aber rund bis eckig). Wenn Sie mit der Maus drauf drücken, öffnet sich die Homepage des Turnierveranstalters und Sie können die Ausschreibung studieren. Wenn Sie sich für ein Turnier entschlossen haben finden Sie rechts einen Button (......und viereckig). Wenn Sie dort drauf gehen mit der Maus, beginnt der Spaß erst richtig: Sie können melden.

    Der Meldebogen umfasst die Altersklassen, die bei diesem Turnier zur Austragung kommen. Sie können beliebig viele Namen und Gruppen eintragen. Folgen sie den Anweisungen, die unser Weltklasse-Programmierer aufgebaut hat, wie bei einer IKEA-Gebrauchsanleitung. Die Angaben (auch wenn man denkt man hätte auf einige Schritte verzichten können) sind für dieses System wichtig, weil sie auch Missbrauch ausschließen.

    Bitte beachten Sie, dass es (wie im Vorjahr) nur eine Gesamtmeldung pro Verein für jedes Turnier gibt. Die angegebene BDK-Nummer bewirkt, dass bis zum Meldeschluss eine zweite Meldung Ihres Vereins für dieses Turnier nicht mehr möglich ist. Natürlich können Sie für jedes weitere Turnier auch eine Gesamtmeldung abgeben.

    Wenn Sie die Meldung abgeschickt und vom System bestätigt ist (dann haben der Ausrichter und der Obmann gleichzeitig Ihre Unterlagen), sollten Sie nur noch bezahlen und auf die Bestätigung des Ausrichters warten....... und dann trainieren, trainieren und trainieren (vielleicht bestellen Sie sich noch die Lehr-DVD, die unten beschrieben wird, im BDK-Shop, um Ihre Tänze noch zu verbessern), damit sich für Sie zu gegebener Zeit auch die Meldemöglichkeiten für die beiden Halbfinals öffnen.

    Natürlich gehen auch diese Meldungen über das Portal. Aber mit einem Unterschied: dort kann man mit seiner BDK-Nummer mehrfach melden; d.h. qualifizieren - melden - wieder qualifizieren - wieder melden - wieder.............

    Meldung DM wie bisher beim Halbfinale direkt.

    Viel Spaß und viel Erfolg. Fragen beantwortet Ihnen natürlich der Tanzturnier-Ausschuss gerne auch telefonisch.

    Mit den besten Grüßen

    Ihre Freunde des Tanzturnier-Ausschusses im Bund Deutscher Karneval e.V.



    Optimierung im Online-Meldeverfahren 2010
    Ausrichter und Aktive haben dem Tanzturnierausschuss nach der Einführung des Online-Meldeverfahrens für die Turniere der Session 2009/10 viele wertvolle Hinweise und Vorschläge zur Optimierung gemacht. Neben einigen kleineren Änderungen am Meldeformular wurden vom Tanzturneirausschuss in seiner Sitzung in Stuttgart am 11./12. März 2010 folgende Optimierungen beschlossen:

    • Um eine faire Information aller zu gewährleisten und objektive Wartelisten zu erhalten, geben die Ausrichter weder auf ihren Homepages noch auf Nachfrage Informationen zur Meldesituation ab.

    • Es erfolgt bis zum Meldeswchluss am 31.August für die Meldungen 1 - 120 unverzüglich nach Zahlungseingang eine Meldebestätigung durch den Ausrichter.

    • Bei Abmeldung - egal zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund - erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung von Startgeldern.

    • Für denselben Turniertermin dürfen keine Meldungen bei verschiedenen Turnieren für die gleichen Aktiven oder Garden vorgenommen werden. Es ist darüber hinaus verboten, eine Abmeldung für ein Turnier vorzunehmen und für das gleiche Wochenende die gleichen Aktiven oder Gruppen stattdessen bei einem anderen Turnier zu melden. In diesen Fällen erfolgt eine Sperre für den gesamten Verein für dieses Wochenende.

    • Die Möglichkeit zur nochmaligen Portalöffnung wird nun grundsätzlich gegeben in einer zeitlichen Abhängigkeit im Meldeprozess:

    ***
    ÖFFNUNG DES MELDEPORTALS:
    01. Juli 2010 um 11.11 Uhr
    ***
    EINHEITLICHER MELDESCHLUSS FÜR ALLE TURNIERE:
    31. August 2010
    ***
    ZAHLZIEL FÜR ALLE STARTGELDER:
    25. August 2010

    _______________________
    Bei freien Starterkapazitäten (also unter 120) erfolgt auf Veranlassung durch den zuständigen Obmann eine erneute Portalöffnung zum Stichtag zwei Monate vor dem Turniertermin für vier Wochen. Alle Termine werden im Portal übersichtlich aufgeführt.
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    Turniertermine s. DEUTSCHE FASTNACHT 103!

     


    Beschlüsse / Regelungen des TTA (Stand 30.05.2010)
    Bitte BEACHTEN:
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    • Abmeldung

    Abmeldungen am Turniertag ab sofort nur noch beim Turniersprecher.
    Fehlende Tonträger oder Aktive werden nicht mehr ausgerufen.
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    • Solisten

    Für „Gute Wünsche“ an nachfolgende Starter sollte die Bühne nicht verlassen werden.

    Es bleibt bei der Bestimmung, dass die Wahl der Ouvertüre bei Solisten frei ist. Bei der Wertung ist nicht der Charakter der Musik, sondern nur der Schnitt zu bewerten.
    Selbstverständlich müssen auch bei der Ouvertüre alle Bewegungen zum Takt und der Dynamik der Musik passen.
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    UNIFORMEN
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    Uniform heißt nicht (Schautanz-)Kostüm! "Dirndl" und "Latzhosen" haben keinen Uniformcharakter für karnevalistische Gardetänze, sondern gehören zum Trachtenfest. Der TTA bittet alle Verantwortlichen, darauf zu achten, dass die Uniformen dem Punkt 5.2 der TTO entsprechen. Ein Verstoß dagegen führt zur Disqualifikation.


    Viele TrainerInnen wollen Gardeuniformen durch Schmuck aufpeppen. Sie werden damit Schaukostümen ähnlich. Dies widerspricht der TTO (5.2).
    Deshalb werden die Aktiven, die Federn, lose, bewegliche Zier- und Schmuckteile und Fransen an ihren Uniformen angebracht haben, durch die Obleute verwarnt und im Wiederholungsfall disqualifiziert.
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    Schautanz
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    ** WERBUNG BEI SCHAUTÄNZEN
    Das Anbringen von Werbung auf und an Schautanz-Kostüm und -Requisiten ist genehmigungspflichtig. Sie wird nur dann erteilt, wenn diese themenbedingt notwendig ist (TTO 2.19)

    *** THEMEN SCHAUTANZ
    Bei Meldung zum Turnier ist jeweils ein Thema für den Tanz anzugeben (TTO 5.5). Eine Auslosung kann nur dann erfolgen, wenn das Thema bekannt ist.
    Beim Einmarsch - auch mit eigener Musik - haben sich alle Tänzer ohne Unterbrechung (solistische Einlage) auf die Bühne zu begeben.

    ** Themen, die gegen die Ethik verstoßen, sind nicht erwünscht und werden disqualifiziert (z.B.: „Anatomie“). Nonnen und Mönche sowie andere religiöse Themen – dazu gehört auch die Darstellung von kirchlichen Feiertagen und deren Symbolen (z.B. Weihnachtsmänner) – oder aktuelle politische Themen (z.B. Krieg) bleiben weiterhin tabu.

    •• Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen aber nicht aufgenommen und angezogen werden. Davon nicht betroffen sind Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten.
    Verstöße dagegen werden mit einem Punktabzug von 2 Punkten je JurorIn belegt, die nach fertiger Wertung auf Anweisung des Obmanns am Endergebnis jeden Jurors abgezogen werden.

    •• Kostümteile und Requisiten dürfen nicht von der Bühne geworfen werden. Sie sollten
    am Bühnenrand abgelegt werden.

    Abgelegte Kostümteile, Requisiten und andere mitgeführten Dinge sollen direkt nach Beendigung des Tanzes, noch vor der Wertung der Jury, von der Bühne geschafft werden.

    •• Sichtbar in Bewegung ist man auch unter einem Tuch, wenn dieses sichtbar durch die darunter Verborgenen in Bewegung versetzt ist. Stabile Stellwände kann man nicht in Bewegung versetzen, deshalb müssen hier Körperteile sichtbar sein.
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    Gesundheit ist wichtiger als der größte Pokal
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    Der Tanzturnier-Ausschuß macht sich Gedanken über die Gesundheit seiner oder besser unserer Aktiven. Gleichzeit unterliegt die Turnierschiene des BDK auch dem NADA-Code der Sportverbände.

    Aus diesen Gründen gilt ab sofort folgende Regelung im Interesse der Tänzerinnen und Tänzer:

    Chronisch Kranke müssen jährlich einmal (am besten vor Wiederaufnahme des Trainings für die neue Turniersession) ein ärztliches Attest vorlegen, das an den Tanzturnierausweis angehängt werden muss.
    Auf diesem Attest müssen die Art der Erkrankung sowie die Dauermedikation (Name des Medikaments) vermerkt sein. Gleichzeitg muß dabei die ärztliche Unbedenklichkeit für den karnevalistischen Tanzsport bescheinigt sein und die Vereinbarkeit der Medikation mit dem NADA-Code. Aus diesem Grund ist es sicher zu empfehlen, diese Untersuchung nicht durch den Hausarzt sondern durch einen Facharzt vornehmen zu lassen. Nur er kennt die Anti-Doping-Regeln und kann die Medikamente einordnen. Diese Bescheinigung gilt dem BDK gegenüber der NADA als verbindlich.

    Darüber hinaus muß der Trainer/ die Trainerin oder eine betreuende Person während des Tanzes mit dem Attest und Notfallmedikament (z. B. Asthmaspray) in der Nähe des Turnierarztes sein.

     

    Doppelstarter - gibt es das wirklich?
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    In der abgelaufenen Turnier-Session haben wir wieder eine spezielle Art der Unsportlichkeit festgestellt:

    Anmeldungen bei 2 Turnieren, die gleichzeitig stattfinden.

    Dies führt dazu, dass mindestens ein Startplatz blockiert wird, der nicht besetzt werden kann, weil man eben nicht an zwei Orten auf dieser Welt gleichzeitig sein kann – und natürlich auch nicht tanzen.

    Der Tanzturnier-Ausschuß wird in der Zukunft genauso intensiv die Starterlisten vergleichen aber Absagen durch Doppelmeldungen auch mit Sperren belegen.

    Wir wissen was Sport heißt und wollen, dass sich alle Vereine auch so verhalten.

     

    Abmeldungen am Turniertag
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    Wollen Sie in der Zukunft auch nicht mehr auf Garden oder Aktive warten, die zwar in der Starterliste stehen aber am Turniertag nicht erscheinen ?

    Die Obleute auch nicht. Darum machen wir alle Turnierteilnehmer darauf aufmerksam, dass man sich auf jeden Fall abmelden muss – auch am Turniertag ist das möglich, weil immer eine Hallen-Telefonnummer in der Ausschreibung steht.

    Helfen Sie mit, den Turnierablauf zu optimieren.

    SIEGEREHRUNG
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    Selbstverständlich ist es auch ein Gebot der Höflichkeit, dass sich Aktive, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht an der Siegerehrung teilnehmen können, bei den Ausrichtern und den Obleuten abmelden.

     

    BDK-Turniere - RKK-Turniere
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    Aus gegebenem Anlass wiederholen wir die Bitte an alle BDK-Vereine im Zusammenhang mit Meldungen zu Tanzturnieren den Absatz 1.8 unserer Tanzturnier-Ordnung zu beachten.

    ••• TTO, 1.8: Aktive und Vereine, die an Tanzturnieren von Organisationen teilnehmen, die zum BDK im Wettbewerb stehen, schließen sich von der Teilnahme an BDK-Qualifikationsturnieren wie auch vom BDK-Endturnier selbst aus. Vorher erzielte Titel der BDK-Qualifikationsturniere bzw. des BDK-Endturniers werden aberkannt und der Verein für alle weiteren Qualifikationsturniere und das BDK-Endturnier der betreffenden Session gesperrt. •••

    Es gilt nach wie vor, dass die Turniere des RKK unter diese Bestimmung fallen.

    ••• Sie möchten die ganze TTO lesen? - Einfach die BDK-Broschüre zur Hand nehmen, die der BDK allen Vereinen kostenlos zur Verfügung gestellt hat.
    Möchten Sie ein eigenes Exemplar dieser Broschüre haben, können Sie es gern über den Shop auf diesen Seiten bestellen.

     


    Schulungsplan 2010
    Für die Trainerausbildung in der Session 2010 hat des Schulungsteam seinen neuen Plan zusammengestellt.
    Sie finden alle Daten im Download-Bereich dieser BDK-Internet-Seiten.

     


    Die Lehr-DVD zum Gardetanz wird vorgestellt
    Auf der InterKarneval hat der BDK seine erste Lehr-DVD vorgestellt.
    Unter der Gesamtverantwortung von Daniela Schafarik, der Praxis-Leiterin des BDK-Schulungsteams entstand die Folge 1 der offiziellen Gardetanz-DVD des Bundes Deutscher Karneval e.V.. Dabei werden anschaulich und zielgruppenorientiert die Grundlagen des Gardetanzes erklärt.
    Diese DVD können Sie ab sofort bestellen im Internetshop des BDK unter der Abteilung Publikationen.


     


    Turniertermine und Meldeanschriften
    Für alle BDK-Turniere sind die Daten (Hallen, Veranstalter, Termine,Meldeanschriften usw.) in der neuen Ausgabe der Deutschen Fastnacht nachzulesen. Bitte fragen Sie in Ihrem Verein nach der Zeitschrift oder abonnieren Sie sich selbst ein Exemplar (siehe BDK-Shop auf diesen Seiten)

     


    Trainerausweise
    Der TTA möchte die Gesundheit der Tänzerinnen und Tänzer weiterhin beachten und diese durch eine entsprechende Maßnahme im Trainerbereich unterstützen.
    Für die Ausstellung der gelben Trainer-Ausweise muss daher ab 01.07.2008 eine nachgewiesene Ausbildung Sofortmaßnahmen am Unfallort mit 8 Stunden oder 4 Doppelstunden erbracht werden.
    Als Nachweis genügt jedoch auch eine medizinische Ausbildung oder ein gültiger Führerschein.



     


    BDK-Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport
    Das BDK-Präsidium hat sich entschlossen, für das große Heer seiner Tanzenden sowie deren Helferinnen und Helfer eine besondere Auszeichnung zu schaffen. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass die tanzende Jugendnur sehr selten die Voraussetzungen für die Verbandsorden der Regionalverbände oder die Verdienstorden des BDK erfüllen. Deshalb gibt es ab sofort das neue BDK-Treueabzeichen. Damit werden allerdings nicht nur Tänzerinnen und Tänzer, sondern auch Trainerinnen, trainer, Helferinnen, Betreuerinnen, insgesamt also der ganze Stab, der für eine erfolgreiche Gardearbeit tätig ist, belohnt. Die Voraussetzungen sind in der neuen BDK-Broschüre (erhältlich im SHOP) enthalten.
    Die Preise betragen für:
    Bronze: 10.- Euro
    Silber: 12,50 Euro
    Gold: 15.- Euro
    Gold mit Brillianten: 20.- Euro.
    Dazu erhält jeder Ausgezeichnete eine eigene Namensurkunde.

     

    Bewertungskriterien Gardetanz (Disziplin I - IV)
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    1. Aufmarsch --- 5 P ---

    Kurzer Weg zur Grundstellung ohne Unterbrechungen und „Ausflüge“.
    Zu bewerten sind insbesondere:
    • natürliche Körper-, Kopf-, Arm- und Handhaltung
    • Gleichschritt im Takt der Musik; es ist egal, ob auf dem rechten oder linken Fuß marschiert wird.
    Bei Garden auch:
    • planvolle Aufstellung der Gruppe (Größeneinteilung)
    • Abstände zwischen den Aktiven
    • Wendepunkte (gleicher Punkt, gleicher Fuß, gleicher Abstand, gleicher Rhythmus, gleiche Bewegung).
    Ein Aufmarsch ohne Wendepunkte ist erlaubt.

    2. Grundstellung --- 5 P ---

    Absoluter Stillstand. Es dürfen keine Korrekturen mehr vorgenommen werden.
    Bei Paaren und Mariechen ist die Grundstellung Pose. Sitzen, Liegen, Knien, etc. ist erlaubt (auch mit dem Rücken zum Publikum). Der Tanz muss übergangslos begonnen werden können.

    3. Uniform --- 10 P ---

    Die Uniform muss Garde ausdrücken, landestypische Eigenart ist zulässig. Uniformen müssen nicht teuer und mit Steinen oder Pailletten überladen sein. Zur Uniform gehören auch das einheitliche Schminken (natürlich, altersgerecht, nicht maskenhaft), sowie das Schuhwerk.
    Zu bewerten sind insbesondere:
    • Sauberkeit
    • einheitliches, korrektes, der Figur angepasstes Tragen
    • Lösen oder Verlieren von Uniformteilen führt zu Punktabzug
    • Kopfbedeckungen müssen stilgerecht getragen werden
    • einheitliche, angeglichene Frisur (Perücken sind keine Pflicht)
    • gleiche Farbstellung für alle Uniformen einer Garde (geringe farbliche Abweichungen durch Nachkauf werden toleriert).
    Dienstgradabzeichen sind zulässig.
    • Unterkleidung muss an Figur und Uniform angepasst sein
    Persönliche Geschmacksrichtungen in Bezug auf Farbe, Schnitt, Ausstattung, usw. dürfen nicht in die Bewertung der Uniform einfließen.

    4. Ausstrahlung --- 10 P ---

    Die Freude am Tanzen muss erkennbar sein. Gelöster, fröhlicher und natürlicher Gesichtsausdruck. Einstudierter, maskenhafter Gesichtsausdruck und übertriebene Mimik (besonders bei Mariechen) werden negativ bewertet.
    ________________________________

    5. Schrittvielfalt --- 10 P ---

    Es sollen möglichst viele verschiedene Schritte gezeigt werden.
    Dazu gehören: Marschieren, Kreuz-Schritte, Schiebe- und Polkaschritte, Ferse-Spitze-Schritte, Winkelschritte, Beinschwünge, Drehungen, Pirouetten

    Der Tanz soll möglichst viele Schrittvariationen und -kombinationen enthalten.

    Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen.
    Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl.

    6. Schwierigkeitsgrad --- 10 P ---

    Es sollen möglichst viele verschiedene Schwierigkeiten gezeigt werden, die beidseitig ausgeführt werden sollen. Dazu gehören insbesondere:

    Bei Garden:
    Spagat, auch eingesprungen
    Beinführung, innen und außen gefasst, aufgenommen und gefangen, gehockt, in der Bewegung, Sprünge jeder Art, Rad, Radwende, Russenkreisel, Krakowiak

    Bei Mariechen und Paaren gehören darüber hinaus auch akrobatische Elemente, bei Paaren und gemischten Garden auch vertanzte Hebungen zu den Schwierigkeiten.

    Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen.
    Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl.

    Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen im Kriterium Exaktheit und Ausführung zu Punktabzug.


    7. Darstellung der Disziplin --- 15 P ---

    Wurden die Forderungen des Begriffs karnevalistischer Gardetanz – die Verbindung von tänzerischer Eleganz, sportlichen Elementen und erkennbarer Freude am Tanz – sowie die der jeweiligen Disziplin erfüllt?

    Unter anderem gehört hierzu bei:

    Mariechen und Paaren
    • ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzbewegungen und Schwierigkeiten.

    Paaren und gemischten Garden
    • ein gleichberechtigtes, harmonisches miteinander Tanzen.

    Garden
    • ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzen und Marschieren.
    • die Erkennbarkeit des Gruppencharakters.

    Aufeinander folgende Schwierigkeiten bzw. Schwierigkeiten und Schrittkombinationen müssen fließend ineinander übergehen und vertanzt sein.
    Keine abgegrenzten Turneinlagen mit Anlauf oder separater Grundstellung davor.

    8. Exaktheit und Ausführung --- 15 P ---

    Zu bewerten sind insbesondere:
    • korrekte Ausführung aller Schritte und Schwierigkeiten
    • beidseitig gute Ausführung - Ausführung im Takt der Musik
    • dynamisches und spritziges Vertanzen
    • gute Körperhaltung
    • Synchronität aller Bein-, Arm-, Kopf- und Körperbewegungen
    • optimale Ausnutzung der Tanzfläche
    • klare Präsentation aller choreografischen Bilder
    • saubere Ausführung der Formationswechsel

    Bei Garden ist darauf zu achten, ob alle Aktiven, auch die in den hinteren Reihen, die Schritte und Schwierigkeiten einheitlich und richtig ausführen. Gruppenmäßige Abwechslung ist zulässig.
    Bei gemischten Garden müssen Hebungen gleichmäßig und von allen männlichen Aktiven ausgeführt werden. Unterschiedliche Hebungen in einem „Bild“ sind erlaubt.

    Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen hier zu
    Punktabzug.

    9. Choreografie --- 20 P ---

    --- Musik ( 5 P)
    Die gewählte Musik muss zum Charakter der Disziplin (Mariechen, Tanzpaar, Garde) passen. Dies ist auch bei marschierfähiger Musik nicht immer gegeben und dann mit Punktabzug zu belegen.
    Sie muss vertanzbar und in der Geschwindigkeit dem Leistungsvermögen der Aktiven angepasst sein. Sind mehrere Musikteile zusammengeschnitten, müssen sie artverwandt sein und miteinander harmonieren.
    Die Schritte müssen korrekt durchgeführt sein, der Takt darf nicht unterbrochen werden.

    --- Tanz (15 P)
    Zu bewerten sind generell insbesondere:
    • Aufbau des Tanzes
    • kreative Ideenvielfalt
    • Raumaufteilung
    • tänzerische Umsetzung von musikalischen Höhepunkten, Musikpassagen und -intervallen
    • Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven.

    Bei Garden auch
    • planvolles Formieren der Gruppe, Größeneinteilung
    • sinnvolle und unauffällig durchgeführte Positionswechsel
    • effektvolle und ideenreiche Formationen
    • Formationswechsel der Musik entsprechend.

    Aktionen von Einzelpersonen werden nicht bewertet

    Bei Mariechen und Paaren ist eine Ouvertüre bis zu 30 Sekunden Länge möglich. Dauert sie länger, weist der Obmann die Jury an, von ihrer ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Bei Garden ist eine Ouvertüre nicht erlaubt.

     

    Bewertungskriterien Schautanz (Disziplin V)
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    1. Thematik --- 10 P ---

    Die Thematik muss verständlich dargestellt und während des ganzen Tanzes durchgängig erkennbar sein. Sie sollte im Jugend- und Juniorenbereich altersgerecht sein.
    Innovation muss honoriert werden, neue Themen müssen höher bewertet werden als bereits behandelte, bekannte.

    2. Originalität --- 5 P ---

    Wird die gleiche Thematik mehrere Jahre mit einem vergleichbaren Tanz gezeigt, führt dies zu einer niedrigeren Wertung, da Originalität nicht mehr gegeben ist.

    3. Kreativität --- 15 P ---

    Zu bewerten sind vor allem:
    - eigene Ideenvielfalt
    - Überraschungseffekte, Phantasie, Witz, Humor, Dramatik, Begeisterungswirkung, Körpersprache

    4. Kostüm --- 15 P ---

    Das Kostüm muss durchgehend zur Thematik passen und die einzelnen Passagen des Tanzes unterstreichen. Es sollte körpergerecht und der Altersstufe entsprechend gestaltet sein. Das Kostüm darf nicht gegen Anstand und gute Sitten verstoßen. Zum Kostüm gehört auch das angemessene (passende, gute und altersgerechte) Schminken oder eine wirkungsvolle Maske.
    Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen aber nicht aufgenommen und angezogen werden. Bei Verstößen gegen diese Regel weist der Obmann jeden Juroren an, von seiner ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen.
    Davon nicht betroffen sind Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten.
    Deren Einsatz muss vertanzt sein und darf den Ablauf des Tanzes nicht stören.

    5. Schritt- und Bewegungsvielfalt --- 15 P ---

    Es sollten möglichst viele verschiedene Schritte und Bewegungen im Tanz gezeigt werden. Anspruchsvolle Schautanzschrittkombinationen, koordinative Fähigkeiten, Drehungen und Sprünge führen zu einer höheren Bewertung. Sie müssen ebenso zur Thematik und der Musik des Tanzes passen wie „gestellte Bilder“.
    Die Schwierigkeit verschiedener Stilarten muss beachtet werden.
    Elemente des Gardetanzes dürfen nur dann in den Tanz einfließen, wenn sie von der Thematik verlangt werden.

    6. Ausführung --- 20 P ---

    Zu bewerten sind insbesondere:
    - Gleichmäßigkeit/Synchronität
    - exakte Ausführung von Schritten und Bewegungen
    - gute Darstellung von Parodien und Persiflagen
    - deutliche und saubere Ausführung choreografischer Bilder
    - alle Schritte, Sprünge und Bewegungen müssen im Takt der Musik erfolgen
    - Mimik und Körpersprache müssen der Thematik angemessen sein

    Die Techniken der unterschiedlichen Stilrichtungen müssen sauber vertanzt werden.
    Alle Aktiven müssen nach Beginn des Tanzes sichtbar in Bewegung bleiben.
    Requisiten müssen sinnvoll in den Tanz einbezogen sein.

    7. Musik --- 5 P ---

    Die Musik muß zur Thematik des Tanzes passen. Die einzelnen Musik-
    teile müssen zu den jeweiligen Passagen und Handlungen des Tanzes
    passen und sie unterstreichen oder verdeutlichen.
    Schnitte müssen korrekt durchgeführt sein.

    8. Choreografie --- 15 P ---

    Zu bewerten sind insbesondere:
    - Gesamtaufbau des Tanzes
    - nahtlose Übergänge der Schrittfolgen und Bewegungsabläufe
    - kreative Nutzung der Bühnenfläche/Raumaufteilung
    - ideenreiche und effektvolle Formationen
    - sinnvolle und attraktive Formationswechsel
    - Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven
    - Wurde der Musikcharakter erkannt und richtig verarbeitet?
    - Eine Kostümveränderung muss sinnvoll in den Tanz eingeplant sein und darf die Harmonie des Tanzes nicht stören.

    Wenn die Thematik es erfordert, sind Solorollen erlaubt. Solisten müssen aber ein homogener Bestandteil der Gruppe bleiben, die Gruppe darf nicht nur Staffage sein.

     


    TTA - Informativ
    Neue Tanzbroschüre ©2006
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    Anleitung für Garde- und Schautanz in überarbeiteter Form in einem Band erschienen.

    Die bisherigen Anleitungen für Garde- und Schautanz (rote und gelbe Broschüren) sind nun in einer überarbeiteten Form zusammengefasst in einem Band erschienen. Damit hat der Bund Deutscher Karneval und der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport auch für seine Lehrgänge ein Grundwerk geschaffen, das auf 120 Seiten den neuesten Stand der Anforderungen an diesen Sport in allen Disziplinen beinhaltet.

    Aber nicht nur als Lehrgangsmaterial sollte man diese Broschüre sehen. Sie gehört in die Hand jedes Trainers oder jeder Trainerin, weil auch Fragen der Vorsorge, der Motivation und ähnliches behandelt werden.

    Sie können diese Broschüre hier über unseren BDK-Shop für 11 Euro (inkl. Versandkosten und MwSt.) beziehen.

     


    TTA: Sie suchen Ansprechpartner für Ihr Tanzproblem: Der Tanzturnier-Ausschuss hilft Ihnen
    Susanne Bäckel
    Vorsitzende

    Riedstr. 44
    76199 Karlsruhe
    Telefon: 0721 881911
    susanne@baeckel-ka.de


     

    Jürgen Blatz

    Jahnstr. 6
    74722 Buchen
    Telefon: 06281 97760 / 06281-55 79 705
    info@blatz-werbung-gmbh.de


     

    Marietta Heid-Gensheimer
    Leiterin Schulungsstab

    Schlesienstr. 8
    76877 Offenbach
    Telefon: 06348 959900
    mariettahelau@web.de


     

    Klaus Knipp

    Kotthausener Str. 64
    53819 Neunkirchen-Seelscheid
    Telefon: 02247 69049
    casa35@web.de



     

    Petra Köhler

    Keltenstr. 8
    46045 Oberhausen
    Tel. 0208 6947144
    petra.koehler@yahoo.de

     

    Stefan Mohr

    Ginsterweg 22
    48485 Neuenkirchen
    Tel. 05973-749124
    stefankmohr@aol.com

     

    Brigitte Schaub

    Goldgrundweg 1
    97702 Münnerstadt
    Telefon: 09733 9487
    brigitte@schaub.org



     

    Peter Schlößl

    Forstmeisterweg 96
    23568 Lübeck
    Telefon: 0451 54448
    peter.schloessl@web.de




     

    Matthias Schock

    Sülbergsterrasse 11
    22587 Hamburg
    Tel. 040-88129132
    matthias.schock@googlemail.com

     


    Herzlichen Glückwunsch den Deutschen Meistern und Platzierten 2010
    Alle Informationen und viel Bildmaterial zur Deutschen Meisterschaft 2010 über unseren Link zu www.garde2000.de.

    Klicken Sie einfach auf die nachstehende Zeile "Link zur Webseite".


    >>> Tanzpaare Jugend <<<

    1. Celine Müller/Fabian Stollsteiner(Filderer Leinfelden)
    2. Nina Bonn/Nico Bonn (KG Wendene Seempött)
    3. Leonie Fühner/Artur Schweizer (Stadtgarde Rheine)

     

    >>> Tanzgarden Jugend <<<

    1. Rote Funken Harsewinkel
    2. KK Buchnesia Nürnberg
    3. KTSC Lauda

     

    >>> Tanzmariechen Jugend <<<

    1. Elena Krieft (Rote Funken Harsewinkel)
    2. Laura-Luisa Englert (KTSC Lauda)
    3. Nina Bonn (KG Wendene Seempött)

     

    >>> Schautanz Jugend <<<

    1. KTSC Lauda
    2. Rote Funken Harsewinkel
    3. NG Strumpfkapp Ahoi Lauda

     

    >>> Tanzpaare Junioren <<<

    1. Sina Erb/Markus Schieber (TSV Wiesenthal-
    Dettenheim)
    2. Janine Beckmann/Nikolai Behrens (Rote Husaren Neuenkirchen)
    3. Jaqueline Hildgartner/Robin Bottler (Rote Funken Harsewinkel)

     

    >>> Tanzgarden Junioren <<<

    1. Rote Funken Harsewinkel
    2. Großenritter CG Baunatal
    3. KTSC Lauda

     

    >>> Tanzmariechen Junioren <<<

    1. Michelle Maldonado (TSG Coburger Mohr)
    2. Raquel Escoz (Rote Funken Harsewinkel)
    3. Vanessa Baranowsky (TSV Wiesenthal-Dettenheim)

     

    >>> Schautanz Junioren <<<

    1. Rote Funken Harsewinkel
    2. KTSC Lauda
    3. Großenritter CG Baunatal

     

    >>> Tanzpaare <<<

    1. Mariana Höfer/Sebastian Beer (KK Buchnesia Nürnberg)
    2. Lena Kern/Kai Lenz (TSV Landau)
    3. Svetlana Wottschel/Enrico Menico (TSV Landau)

     

    >>> Tanzgarden <<<

    1. Großenritter CG Baunatal
    2. TK Rote Husaren Neuenkirchen
    3. KK Buchnesia Nürnberg

     

    >>> Gemischte Garden <<<

    1. TSV Landau
    2. Feuerio Mannheim
    3. Fidele Sandhasen Oberlar

     

    >>> Tanzmariechen <<<

    1. Anna-Elena Blatz (KTSC Lauda)
    3. Saskia Köhl (Rote Funken Harsewinkel)
    3. Madelaine Lilli (TSG Plankstadt)

     

    >>> Schautanz <<<

    1. KG Horbacher Freunde Aachen
    2. Feuerio Mannheim
    3. TSC Dürmer Faschenaacht Walldürn

     

    Wo liegt der Unterschied zwischen Trainerausweis und Trainer C-Lizenz
    **********************************************************************
    Der BDK hat unter der Leitung seines Schulungsteams das neu konzipierte Schulungsprogramm mit nunmehr 7 verschiedenen Schulungsarten abgeschlossen und bestätigt den Trainerinnen und Trainern auf Wunsch ihre Teilnahme in einem Trainerausweis.

    Da der Unterschied zwischen dem Trainerausweis des BDK und der Trainer C-Lizenz aber einigen Verbänden, Vereinen und offensichtlich auch Trainerinnen und Trainern nicht bekannt ist, soll er hier klargestellt werden.

    Für alle Teilnehmer an den BDK-Schulungen bedeutet der gelbe Trainerausweis des BDK natürlich eine Bestätigung ihres Engagements im karnevalistischen Tanzsport.
    Für den BDK allerdings dient er ausschließlich als Nachweis für die Teilnahme an bestimmten Schulungen und gleichzeitig als Zulassung zu weiterführenden Schu- lungsarten.
    Er kann aber keinerlei Aussagen über eine mögliche Qualifikation als Trainerin oder Trainer machen. Denn bei diesen Schulungen findet keine Überprüfung statt, ob die Teilnehmer die Schulungsinhalte verstanden haben und in der Lage sind, sie in der Trainingspraxis umzusetzen.

    Die Teilnahme an dem gesamten Schulungsprogramm von maximal 42 Stunden ist natürlich sehr zu empfehlen aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Erwerb der Trainer C-Lizenz, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (früher DSB) im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird.

    Zur Erlangung der Trainer C-Lizenz müssen sich die Bewerber in 120 Unterrichts- einheiten intensiv mit Sportorganisation und –verwaltung, Sportmedizin, Trainings- lehre sowie Theorie und Praxis des karnevalistischen Tanzsports befassen.
    Ehe die Teilnehmer die Trainer C-Lizenz ausgehändigt bekommen, müssen sie in einer schriftlichen und praktischen Prüfung ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Darüber hinaus müssen sie in einer Lehrprobe den Nachweis erbringen, dass sie befähigt sind, ein Garde- oder Schautanztraining nach didaktischen und methodischen Grundsätzen aufzubauen und die Aktiven psychologisch einfühlsam anzuleiten.

    Diese Erläuterungen haben den Unterschied zwischen dem Trainerausweis des BDK und der Trainer C-Lizenz des DOSB hoffentlich verdeutlicht.

     


    Ansprechpartner für Schulungen in den Verbänden des BDK
    AACHENER GRENZLAND
    Karl-Heinz Mattheis
    Geilenkirchener Str. 177, 52134 Herzogenrath
    Tel. 02406-6950

    BADEN-PFALZ
    Marietta Heid-Gensheimer
    Schlesienstraße 8, 76877 Offenbach
    Tel. 06348-959900

    BAYERISCH-SCHWABEN
    Uli Rahm
    St.-Martin-Straße 6, 86833 Ettringen
    Tel. 08249-4144

    BERLIN-BRANDENBURG
    Angela Schmidt
    Ulmenweg 16, 14776 Brandenburg
    Tel. 03381-663284

    BUND-RUHR-KARNEVAL
    Bernd Kneer
    Karlsglückstraße 5, 44149 Dortmund
    Tel. 0231-171734

    DÜREN
    Wino Ulhas
    Kölner Landstraße 313, 52351 Düren
    Tel. 02421-394841

    FRANKEN
    Iris Leichauer
    Sand 6, 95028 Hof
    Tel. 09281-2396

    IG MITTELRHEIN
    Manfred Kreis
    Heinestraße 1, 63500 Seligenstadt
    Tel. 06182-22526

    KURHESSEN
    Harry Kehr
    Treppenstr. 2, 34292 Ahnatal
    Tel. 0177-6766369

    MAIN-NECKAR
    Dietmar Heid
    Im Lothringer 3, 74706 Osterburken
    Tel. 06292-369

    MECKLENBURG-VORPOMMERN
    Angelika Uplegger
    Baumstraße 33, 18209 Bad Doberan
    Tel. 038203-16174

    NIEDERSACHSEN
    Petra Heine
    Breite Straße 9, 38100 Braunschweig
    Tel. 0531-16582

    NORDT KARNEVAL-VERBAND
    Maike Stüven
    Buurvagt 9, 24226 Heikendorf
    Tel. 0431-2378865

    OBERBAYERN
    Robert Weiß
    Angerweg 3a, 82306 Starnberg
    Tel. 08151-28237

    ORTENAU
    Michael Barbian
    Schwarzwasenweg 59, 77830 Bühlertal
    Tel. 0172-6221913

    OSTBAYERN
    Hans Frischholz
    Oberer Weinberg 1, 92507 Nabburg
    Tel. 09433-901886

    RECHTER NIEDERRHEIN
    Rudolf Junker
    Wolfstraße 42, 47169 Duisburg
    Tel. 0203-8072414

    RHEIN-MOSEL-LAHN
    Marianne Valentin-Kleinmann
    Zum Jugendheim 5, 54298 Welschbillig
    Tel. 06506-8559

    RHEIN-SIEG-EIFEL
    Manfred Böttcher
    Ginsterweg 11, 53913 Swisttal
    Tel. 02226-4303

    SAARLAND
    Beate Klein
    Matzenbergstraße 32
    66285 Heusweiler-Holz
    Telefon 06806/ 84720
    tta-beateklein@gmx.dee

    SACHSEN
    Volkmar Sowinsky
    Heinrich-Heine-Str. 7, 01877 Bischofswerda
    Tel. 03594-706268

    SACHSEN-ANHALT
    Jörg Schönke
    Hyazinthenstraße 35, 06122 Halle
    Tel. 0345-8047545

    WESTFALEN
    Daniela Schafarik
    Mühlenfeld 1, 33428 Harsewinkel
    Tel. 05247-3739

    WÜRTTEMBERG
    Siegfried Mayer
    Mönsheimer Str. 54, 75466 Wiernsheim
    Tel. 07044-920280

     


    Trainerin C - Ausbildung
    Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/r TrainerIn-C ist:

    - Mitgliedschaft in einem Verein, der dem LkT, (und zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung) dem Tanzsportverband des Bundeslandes und dem DTV angehört.

    - Bestätigung des Vereinsvorstandes, daß er den/die BewerberIn für geeignet hält, die Tätigkeit als ÜbungsleiterIn bzw. TrainerIn auszuüben.

    - die Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Zeitpunkt der Lizenzertzeilung muß das 18. Lebensjahr vollendet sein.

    - ärztliches Attest, daß keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter bestehen.

    - Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 UE), nicht älter als zwei Jahre.

    - Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung des BDK



     

    Durchführung

    Die Ausbildung TrainerIn C umfaßt 120 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten. Die Anzahl der TeilnehmerInnen soll mindestens 15 und höchstens 25 Personen (max. 30 Personen) betragen.

    An alle TeilnehmerInnen werden folgende Anforderungen gestellt:

    - Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (Fehlzeiten sind nicht zulässig)

    - aktive Mitarbeit in der Praxis (Ausnahme: nachgewiesene Verletzungen) und bei
    Diskussionen, Gruppenarbeiten, usw.

    - Erarbeitung und Durchführung von praktischen Übungen in Einzel- und Gruppen- arbeit



    Beratungs- und Informationstag

    Vor Beginn des Ausbildungsganges findet ein Beratungs- und Informationstag für alle TeilnehmerInnen zu folgenden Themen statt:

    - Ablauf des Ausbildungsganges
    - Ablauf eines jeden Prüfungsteils
    - erforderliches Wissen für die einzelnen Prüfungsteile
    - mögliche Profilierungen (Erwerb von Lizenzen)



    Dauer und Gültigkeit

    Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich inner- halb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
    Die Lizenz ist im Gesamtbereich des BkT und des Deutschen Sportbundes gültig. Sie gilt stets für vier Jahre, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung. Die Lizenz endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.



    Lizenzerhalt

    Der Ausbildungsprozeß ist mit dem Erwerb einer Lizenz nicht abgeschlossen. Durch die notwendige inhaltliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge ist eine Fortbildung unumgänglich. Daher sind innerhalb der Gültigkeit der Lizenz nachzu- weisen

    - eine mindestens einjährige Tätigkeit als TrainerIn bei einem Mitglied des BkT,

    - die Teilnahme an vom BkT anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren im Umfang von mindestens 15 UE.

    Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstu- fe. Dies gilt auch bei Fortbildungen für höhere Lizenzstufen.



    Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse

    Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der TC-Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direkt- lizenzierung möglich.

    Für Inhaber von DSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltsgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden.

    Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BkT.



    Prüfungsumfang

    Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Inhaltsbereichen zu- sammen.

    Alle Prüfungsteile werden nach Möglichkeit an einem Wochenende abgenommen. In Ausnahmefällen können Teilprüfungen bereits im Rahmen der Ausbildung abgenom- men und bei der abschließenden Prüfung berücksichtigt werden.


    - Lehrprobe

    Die Lehrprobe soll mindestens 15 Minuten dauern und mit einer Gruppe von wenigstens 10 Aktiven (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmern) durchgeführt werden.
    Das Thema der Lehrprobe soll den Teilnehmern am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt werden.

    Zu diesem Thema ist ein schriftlicher Unterrichtsentwurf auszuarbeiten und der Kom- mission bei der Prüfung vorzulegen.

    Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, dass der/die Lizenzanwärter/in befähigt ist,

    - ein Garde- oder Schautanztraining nach didaktischen und methodischen Grundsätzen aufzubauen,

    - mit und ohne Musik an- und durchzuzählen,

    - anschaulich zu demonstrieren,

    - Fehler zu erkennen und zu korrigieren,

    - eine Gruppe oder Einzelne psychologisch einfühlsam anzuleiten.


    - Schriftliche Prüfung

    Sie wird in Form einer Klausur durchgeführt, um theoretische Kenntnisse zu hinterfra- gen. Sie beinhaltet jeweils zwischen 10 und 20 Fragen zu den 5 Inhaltsbereichen der Ausbildung.
    Zur Beantwortung der Fragen stehen den Teilnehmern maximal 2 UE zur Verfügung.


    - ggf. Mündliche Prüfung

    Zur schriftlichen Prüfung kann gegebenenfalls zusätzlich eine mündliche Prüfung statt- finden. Sie beinhaltet Fragen, die als Ergänzung oder Vertiefung der Inhalte der schriftlichen Prüfung anzusehen sind.

    Die gesamte Prüfungszeit beträgt etwa 15 Minuten.
    Diese mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden.


    - Praktische Prüfung

    Gegenstand der praktischen Prüfung ist

    - das An- und Durchzählen einer Musik,

    - das Demonstrieren der Raumrichtungen, Arm- und Fußpositionen sowie der Grund- schritte.



    Ergebnisermittlung

    Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beant- wortet wurden.

    Jede Teilprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Prüfung ist "bestanden", wenn alle Teilprüfungen erfolgreich absolviert werden.

    Dem Prüfling sind bestandene Teilprüfungen zu bestätigen, die bei einer Wiederho- lungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre.
    Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) abgebrochen, wird sie als "nicht bestanden" gewertet.

    Nicht bestandene Teilprüfungen können frühestens einen Monat nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig.

    Sind alle Teilprüfungen "nicht bestanden" und wird eine Wiederholungsprüfung nicht be- standen, muß die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden.




    Für weitere Auskünfte zum Ablauf des Ausbildungsgangs steht Ihnen jederzeit gern zur Verfügung
    Raimund Isphording
    Grafweg 53
    57439 Attendorn
    Tel.: 02722/3332 - 0171/8944553
    Fax: 02722/6379731



     


    Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland und seine Landesverbände
    Der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. ist das organisatorische Dach für seine Landesverbände und damit der Partner des Deutschen Tanzsportverbandes. Seine Hauptaufgabe ist die Schulung zum Trainer C nach den Richtlinien des DTV und des DOSB.
    Alle Anfragen richten Sie bitte an die folgenden
    Adressen oder direkt an:
    Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V
    Postfach 1111
    67709 Waldfischbach
    Telefon: 06333 926211 oder Fax: 06333 926232
    Email: info@volker-wagner.de

     

    BkT-Lehrwart / C-Lizenzen

    Raimund Isphording

    Grafweg 53 -
    57439 Attendorn
    Telefon: 02722 3332
    raimund.isphording@t-online.de

     

    LkT BADEN

    1. Vorsitzender:
    Rüdiger Klein
    Buchenstraße 4 · Postfach 1037
    67259 Beindersheim
    Tel 06233 376199 · 0172 9430433
    Fax 06233 376155
    klein@clubgeka.de
    www.lkt-baden.de


    LkT BAYERN

    Vorsitzender:
    Wolfgang Aßmann, Verdistr. 18, 90455 Nürnberg
    Tel. 09122-638562
    www.lkt-bayern.de


    LkT BERLIN-BRANDENBURG

    Vorsitzende:
    Angela Schmidt, Ulmenweg 16, 14776 Brandenburg
    Tel. 03381-663284
    www.lktbb.de


    LkT HESSEN

    Vorsitzender:
    Gerd Butzmann, Schellingstr. 12,
    34121 Kassel
    Tel. 0561-68369 mobil: 0172-9079738
    www.lkt-hessen.org
    gerd.butzmann@web.de

    Ansprechpartner für Schulungen:
    Jacqueline Butzmann, Schellingstr. 12, 34121 Kassel
    Tel. 0561-68369


    LkT NIEDERSACHSEN

    Vorsitzender:
    Siegfried Rackwitz, Ludwigstr. 29,
    38106 Braunschweig
    Tel. 0531-33 65 57 (privat)
    Mobil: 0171-5047798
    Fax: 0531-3 88 46 35
    lktnds@siegfriedrackwitz
    www.lkt-nds.de


    LkT RHEINLAND-PFALZ

    Vorsitzender:
    Gerald Bleimaier
    Heideweg 1, 76758 Bellheim
    Tel. 07272-750338, Fax: 0611-182274222
    www.lkt-rheinland-pfalz.de


    Ansprechpartner für Schulungen:
    Laurence Quirin, Essinger Str. 20, 76877 Offenbach
    Tel. 06348-972924


    LkT NORDRHEIN-WESTFALEN

    1. Vorsitzender:
    Rolf Peter Hohn
    Rütger-von-Scheven-Str. 63a, 52349 Düren
    Tel. 02421-931235, Fax: 02421-931234
    Handy: 0171/ 78 27 402
    rp@hohn-dueren.de
    www.lf-garde.de
    E-Mail: rp@hohn-dueren.de

    Ansprechpartner für Schulungen:
    Marianne Münstermann, Hauptstr. 121, 52355 Düren-Lendersdorf
    Tel. 02421-54515


    LkT THÜRINGEN

    Vorsitzender:
    Werner Töpfer
    Schwarzburger Str. 17, 07422 Bad Blankenburg
    Tel.: 036741-40839, Fax: 036741-56559
    toepfer@karnevalthueringen.de

    Ansprechpartner für Schulungen:
    Nicole Dietzsch
    Simrockstr. 28, 99096 Erfurt
    Tel.: 0361-6661698
    dietzsch@karnevalthueringen.de



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